Wer früher aussteigt, verliert
Rente mit 67 – das war der vorerst letzte Schritt in Sachen Rentenkürzung. Etwas Anderes bleibt dem Gesetzgeber kaum übrig, um die Finanzierung der Rentenleistungen sicherzustellen. Wem 67 Jahre für den Einstieg in den Ruhestand zu spät ist, der kann auch schon früher in Rente. Ein Ausstieg aus dem Berufsleben vor Erreichen der Regelaltersgrenze bedeutet monatlich allerdings 0,3% Abschlag von der Rente.
Im Klartext: Statt mit 67 Jahren schon mit 63 Jahren in Ruhestand gehen heißt 14,4% weniger Altersrente. Wie hoch der Abschlag bei Ihnen wäre, können Sie hier berechnen.
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