Wenn Ihr Betrieb unterbrochen wird, weil Sie infolge Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind, ersetzt Ihnen unsere spezielle SUPRIMA® Kostenversicherung die weiterlaufenden Betriebskosten.
Mit der SUPRIMA® Ertragsausfallversicherung können Sie bei Betriebsunterbrechung durch Krankheit oder Unfall neben den fortlaufenden Kosten auch den entgehenden Betriebsgewinn versichern.
Unsere Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen nach einem versicherten Sachschaden die fortlaufenden Kosten (Löhne, Gehälter, Pacht, Finanzierungskosten etc.) sowie den entgangenen Gewinn.
Bei Rechtsstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine dastehen. Mit der Rechtsschutzversicherung unseres Partners, Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, sorgen Sie optimal vor.