PURISMA® MAX kommt generell für sämtliche Kosten auf, die Ärzte oder Zahnärzte Ihnen in Rechnung stellen können - auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus. Und falls Sie es wünschen, ist es möglich, schon heute eine garantierte Reduzierung Ihres Beitrages im Alter mit uns zu vereinbaren.
Privatärztliche Behandlung - Als Privatpatient können Sie Ihren Arzt, Zahnarzt oder Spezialisten selbst auswählen.
Sämtliche Kosten, die Ärzte oder Zahnärzte berechnen dürfen, werden von uns übernommen - auch jenseits der Höchstgrenze der Gebührenordnung.
Wer Sie mit welchen Methoden behandelt ist allein Ihre Sache: entscheiden Sie selbst zwischen Arzt oder den Heilpraktiker , zwischen Methoden der Schulmedizin oder alternativen Heilmethoden.
Freie Krankenhauswahl - Ein- oder Zweibettzimmer? Wählen Sie doch einfach selbst! Und in welchem Krankenhaus Sie dieses Zimmer bekommen liegt selbstverständlich auch gänzlich bei Ihnen.
Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden zu 80% ersetzt - für bis zu 30 Sitzungen im Kalenderjahr, zu 50% ab der 31. Sitzung im Kalenderjahr.
Wir verzichten auf die sonst üblichen Wartezeiten - damit können sie sich von Anfang an auf PURISMA MAX verlassen!
Privatärztliche Behandlung
Dank der Privilegien eines Privatpatienten steht es Ihnen frei, zu welchem Arzt, Zahnarzt oder Spezialisten Sie gehen - selbst der Hausarzt wird dabei nicht mit einbezogen.
Der Hinwendung vieler Menschen zur alternativen Medizin und zur naturheilkundlichen Zahnmedizin wird von vielen Krankenversicherern nur unzureichend Rechnung getragen. Unsere Krankenversicherung bildet hier seit ihrer Gründung eine Ausnahme und setzt entscheidende Impulse in diese Richtung.
Schulmedizin und alternative Medizin sind bei uns gleichberechtigt. Wir übernehmen grundsätzlich alle Kosten, die Ärzte berechnen dürfen - auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus; das gilt auch, wenn Sie alternative Therapieformen bevorzugen.
Auch wenn Sie sich lieber von einem Heilpraktiker behandeln lassen möchten, müssen Sie sich bei uns um die Kostenerstattung keine Gedanken machen. Wir übernehmen alle Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985 Stand 2002) enthalten sind - bis zu den dort aufgeführten Höchstbeträgen zu 80% max 2.000 EUR pro Jahr.
Um einen Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, genießen Sie neben freier Krankenhauswahl auch eine komfortable Unterbringung sowie eine erstklassige Behandlung.
"Vorsorgen ist besser als heilen." - Daher sind Vorsorgeuntersuchungen in Abstimmung mit Ihrem Arzt bei uns prinzipiell im Versicherungsumfang enthalten.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie bei uns nicht erst ein bestimmtes Alter erreichen, um sich vorsorglich untersuchen lassen zu können, ohne dafür die Kosten tragen zu müssen.
Kosten, die durch Schutzimpfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitits, Diphterie sowie die Zeckenschutzimpfung entstehen, werden zu 100% von uns übernommen - inklusive der staatlich empfohlenen Kinderschutzimpfungen.
Geht es um Ihre Zähne, konzentrieren wir uns nicht nur - wie etwa die gesetzliche Krankenversicherung - auf die einfache Regelversorgung, sondern garantieren darüber hinaus eine Kostenübernahme von 100% für die Zahnbehandlung, sowie die Erstattung von 80% der Kosten für Inlays oder Zahnersatz wie z.B. Implantate. Damit Sie Ihr Lächeln behalten können!
Gutem Gesundheitsschutz muss man nicht nur ein hohes Maß an Leistung abverlangen können - längerfristig betrachtet ist das Bestehenbleiben der Finanzierbarkeit dieses Schutzes ebenso wichtig. Daher ist Ihnen möglich, schon heute eine garantierte Reduzierung Ihres Beitrages im Alter mit uns zu vereinbaren.