100% - unabhängig davon, ob Schulmedizin oder alternative Therapieformen in Anspruch genommen werden
Erstattung der Arzthonorare auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte
80% für Heilpraktiker - bis zu 2.000 Euro pro Jahr einschließlich verordnete Arzneimittel
100% für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen
100% für psychiatrische Behandlung
100% für Hebammenhilfe
500 Euro für eine Hausentbindung
Arznei- und Verbandmittel
100%; bei Verordnung durch Heilpraktiker bis zu 2.000 Euro pro Jahr einschließlich Behandlung
Hilfsmittel
100% für die Anschaffung, Wiederbeschaffung oder Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind
Heilmittel
100% für vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel wie z.B. Bäder, Massagen, Ergotherapie durch Ergotherapeuten, Logopädie durch Logotherapeuten oder Heilgymnastik
Sehhilfen
100% für Brillen und Kontaktlinsen bis 500 Euro alle zwei Jahre, vorher bei Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien
Häusliche Krankenpflege
100% für die Dauer von vier Wochen
Psychotherapie
80% bis zu 30 Sitzungen pro Jahr
50% ab der 31. Sitzung kalenderjährlich
Stationäre Behandlung
freie Krankenhauswahl
100% für allgemeine Krankenhausleistungen
Ein- oder Zweibettzimmer - je nach Wunsch
Behandlung durch Chefarzt oder Spezialist
Erstattung der Honorare auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte
100% für die Unterbringung und Verpflegung eines Erwachsenen als Begleitperson von versicherten Kindern bis zu 12 Jahren
Krankentransport
100% für den Transport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
100% für Fahrten und Transporte im Notfall und bei Gehunfähigkeit sowie zur Durchführung einer Chemotherapie oder einer Strahlentherapie im Rahmen einer Krebsbehandlung und zur Dialyse zum und vom nächsterreichbaren geeigneten Behandler
Kurbehandlung
100% für max. 28 Tage für ärztliche Behandlung, Behandlung durch Heilpraktiker und Arznei-, Verband- und Heilmittel bei ambulanter und stationärer Kurbehandlung
bis zu 15 Euro pro Tag für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
privatärztliche Behandlung und freie Wahl unter den zugelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden
100% für Zahnbehandlung - ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Zahnärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen
80% für Inlays und Zahnersatz wie z.B: Implantate
80% für kieferorthopädische Behandlung bei erfolgreichem Abschluss, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr oder nach einem Unfall erfolgte
In den ersten sechs Jahren gelten für Inlays, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen Höchstbeträge. Werden diese Leistungen nach einem Unfall notwendig, so gelten keine Höchstgrenzen.
Arzt und Zahnarzthonorare im Ausland
Bei Behandlungen im Ausland können die zugelassenen Heilbehandler in Anspruch genommen werden. Aufwendungen werden ersetzt, wenn sie nach den im jeweiligen Land zur Anwendung gelangenden Abrechnungsbestimmungen berechnet sind.
Besondere Leistungen bei Reisen ins Ausland
100% der Reisemehrkosten für Krankenrücktransport aus dem Ausland
100% für Blutkonserventransport ins Ausland
100% bis zu 10.000 Euro für Überführungskosten bei Tod im Ausland
PURISMA Wechselverbund
PURISMA geht neue Wege und gibt Raum für Veränderungen. Das Leistungsniveau des Versicherungsschutzes kann jederzeit verringert und/oder ein höherer Selbstbehalt vereinbart werden, um damit den Beitrag zu reduzieren. Gründe dafür gibt es genug. Soll der Versicherungsschutz wieder erweitert werden, kann bis zu 30 Jahre das Leistungsniveau im Rahmen des PURISMA-Wechselverbundes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Beitragsänderung den bisherigen Selbstbehalt bis auf null zu reduzieren.
Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit, innerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb des EWR für die Dauer von 6 Monaten, Vereinbarung für längeren Aufenthalt möglich
Wartezeiten
Keine Wartezeiten, Versicherungsschutz von Beginn an.
Bitte beachten Sie: Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.