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PRIVATPATIENT ZAHN PLUS - Tarif ZAZ
Privatpatient bei Zahnarzt und Heilpraktiker
Brücke oder Implantat?
Nur ein Bruchteil dessen, was moderne Zahnheilkunde leisten kann, wird von den gesetzlichen Kassen bezahlt. Für Zahnersatz gibt es nur geringe Festzuschüsse für einfache Versorgung. Ästhetik ist speziell bei Zähnen reine Privatsache.

Und falls Sie Wert darauf legen, sich nach Methoden der alternativen Medizin behandeln zu lassen, müssen Sie das als gesetzlich Versicherter in der Regel komplett aus eigener Tasche bezahlen. PRIVATPATIENT ZAHN PLUS ermöglicht beim Thema Zähne Lösungen mit Biss und reduziert die Kosten beim Heilpraktiker.
Umfangreiches Leistungspaket im Bereich der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlung
Übernahme der Kosten für Heilpraktiker und ärztliche Behandlung nach Methoden der alternative Medizin
Erstattung von Heilmitteln, Sehhilfen und sonstigen Hilfsmitteln
Option auf Wechsel in eine Krankenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung
100%ige Erstattung der Kosten für Zahnbehandlungen - auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus
Zahnersatz und Inlays übernehmen wir zu 80%
Kieferorthopädische Behandlungen übernehmen wir zu 80% (bei erfolgreichem Abschluß der Behandlung zu 100%)
jeweils unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
In den ersten sechs Jahren gelten für alle Zahnleistungen Höchstbeträge. Werden Zahnleistungen nach einem Unfall notwendig, so gelten keine Höchstgrenzen.
Heilpraktiker und alternative Medizin *
Behandlungen nach Methoden der alternativen Medizin sowie durch Heilpraktiker übernehmen wir zu 80%*
Heilmittel, Sehhilfen und sonstige Hilfsmittel *
Heilmittel wie z.B. Bäder, Massagen und Heilgymnastik werden bis zu einem Höchstbetrag von 250,- Euro (pro Versicherungsjahr) ersetzt
Sehhilfen (auch Kontaktlinsen) erstatten wir bis zu einem Höchstbetrag von 175 Euro (pro Versicherungsfall) alle zwei Jahre oder ohne Frist, wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien ändert
Die Kosten für Hilfsmittel bspw. Bandagen, Einlagen und Krankenfahrstühle, werden zu 80% übernommen
Die Kosten für Arznei- und Verbandmittel werden zu 80% erstattet*
Wechseloption
Endet eine in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende Pflichtversicherung, haben Sie innerhalb von 6 Monaten die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif der Krankenvollversicherung zu wechseln, sofern Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
nach oben
* bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres bis max. 500,- Euro, danach bis 1.000,- Euro je Versicherungsjahr



Bitte beachten Sie: Leistungen der GKV sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen. Kommt es nicht zu Vorleistungen der GKV kann eine Leistungsreduzierung erfolgen. Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.

Weitere Informationen
Prospekt zum Download (PDF, 68 KB)
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