ERGÄNZUNGSVORSORGE - Tarif EGKV Die Abrundung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen auf einen Blick
Zuzahlungen
Für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel zahlen Sie als gesetzlich Versicherter jeweils bis zu 10 Euro selbst. Bei Heilmitteln – wie z. B. Krankengymnastik – verlangt man von Ihnen 10 % der Kosten für die Anwendung und außerdem 10 Euro extra pro Verordnung. Bei nur 10 Anwendungen à 20 Euro summiert sich so Ihre Zuzahlung auf 30 Euro. Und wenn Sie mal für ein paar Tage ins Krankenhaus müssen, werden Sie auch dort mit 10 Euro pro Tag zur Kasse gebeten.
Der Tarif EGKV übernimmt 100 % Ihrer Zuzahlungen für
Arznei- und Verbandmittel
Heilmittel – z. B. Massagen, Krankengymnastik
Hilfsmittel – z. B. orthopädische Schuhe
Krankenhausaufenthalte
Krankentransporte
häusliche Krankenpflege
Haushaltshilfe
stationäre Rehamaßnahmen – z. B. die Anschluss-Heilbehandlung
Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Eltern
Praxisgebühr
Beim Arzt- oder Zahnarztbesuch werden pro Quartal 10 Euro fällig. Ausnahmen: Überweisung von einem Arzt zum anderen im selben Quartal, Kontrollbesuche beim Zahnarzt oder Vorsorgeuntersuchungen.
Die Lösung: Der Tarif EGKV übernimmt die volle Praxisgebühr – bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr. Damit können Sie z. B. gleich zum Orthopäden, wenn Sie Rückenschmerzen haben, und müssen nicht vorher noch bei Ihrem Hausarzt wegen einer Überweisung warten.
Mehrkosten für Ihr gewähltes Krankenhaus
Wenn Sie sich für ein anderes Krankenhaus als das in der ärztlichen Einweisung genannte entscheiden, übernimmt der Tarif EGKV die nach dem Gesetz von Ihnen zu tragenden Mehrkosten zu 100%.
Brillen und Kontaktlinsen
Nur noch schwer sehbeeinträchtigte Menschen oder Kinder und Jugendliche erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung noch Unterstützung für Brillen oder Kontaktlinsen.
Der Tarif EGKV beteiligt sich an Ihrer Sehhilfe mit 150 Euro alle 2 Jahre – oder ohne Frist, wenn sich Ihre Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert.
Zahnersatz
Von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie als Zuschuss für Zahnersatz einen festgelegten Betrag, der vom „zahnprothetischen Befund“ abhängt. Der Betrag deckt grundsätzlich die Hälfte der Kosten für eine einfache Regelversorgung ab. Wenn Sie regelmäßig bei den Vorsorgeuntersuchungen waren, erhalten Sie maximal 65 % der Kosten für eine einfache Regelversorgung.
Beispiel: Der Befund lautet „fehlender Zahn“. Die Regelversorgung sieht eine Brücke mit einer Krone vor – Kosten zirka 800 Euro. Bis zu 400 Euro zahlt der Patient selbst. Genau hier sorgt der Tarif EGKV wieder für Entlastung und übernimmt den Betrag, den Sie für die Regelversorgung zuzahlen müssten.
Und falls Sie möchten, können Sie ja die 400 Euro aus dem Tarif EGKV auch dazu verwenden, sich eine höherwertige Lösung als die Regelversorgung – z. B. ein Implantat – zu leisten.
Bitte beachten Sie: Die ersatzpflichtigen Aufwendungen werden zu dem angegebenen Prozentsatz berücksichtigt und nach Abzug der Vorleistungen der GKV bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen ersetzt. Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.