| Handelsware-Versicherung |
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Wann benötigen Sie eine Handelsware-Versicherung? |
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Warum Sie sich für die Handelsware-Versicherung der Mannheimer entscheiden sollten? |
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Versicherungsschutz nach Maß |
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Besondere Hinweise |
| Wann benötigen Sie eine Handelsware-Versicherung? |
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Die Handelsware-Versicherung ist für die Unternehmen von Interesse, die ihre Handelsgüter mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen transportieren (z.B. Versandtransporte, Bezugstransporte, Zwischentransporte). Durch die Handelsware-Versicherung werden die Handelsgüter eines Unternehmens gegen Transportgefahren während der Beförderung mit Kraftfahrzeugen des eigenen Fuhrparks versichert. Täglich werden durch Verkehrsunfälle wertvolle Güter beschädigt oder völlig zerstört, Handelsgüter aus Fahrzeugen oder sogar Fahrzeuge mit der kompletten Ladung gestohlen. Wir helfen Ihnen mit unserer Handelsware-Versicherung und nehmen Ihnen das finanzielle Risiko eines Transportschadens ab. |
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| Warum Sie sich für die Handelsware-Versicherung der Mannheimer entscheiden sollten? |
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Handelsgüter sind auf dem Transport vielen Gefahren ausgesetzt. Gegenstand der Kraftfahrzeugversicherung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und sofern beantragt eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkaskoversicherung) für das Fahrzeug. Der Versicherungsschutz bezieht sich aber nicht auf Schäden und Verluste an der Ladung. Diese finanziellen Risiken können wir Ihnen aber durch unsere Handelsware-Versicherung abnehmen. |
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| Versicherungsschutz nach Maß |
| Insbesondere sind versichert: |
| Unfall des Kraftfahrzeuges (Transportmittelunfall) | |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt | |
| Einbruchdiebstahl in das allseitig abgeschlossene Fahrzeug | |
| Diebstahl ganzer Kolli unter der Voraussetzung, daß ein geschlossenes bzw. ordentlich mit Planen versehenes Fahrzeug benutzt wird (Selbstbehalt 20 %) | |
| Diebstahl des ganzen Fahrzeuges mit den versicherten Gütern | |
| Unterschlagung des Fahrzeuges mit den versicherten Gütern | |
| Beraubung, räuberischer Überfall, Vandalismus, Sabotage, Plünderung | |
| Streik, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen | |
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| Besondere Hinweise | |
| Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes erhalten Sonderkonditionen. | |
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| Weitere Informationen | ||||
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