PRIVATPATIENT PREMIUM BEIHILFE
Premiumvorsorge für die Gesundheit
Als Beihilfeberechtigte(r) haben Sie bereits eine Grundversorgung durch die öffentliche Hand. Für die verbleibenden Kosten benötigen Sie einen Partner, auf den Sie sich verlassen können und der Ihnen umfassende Leistungen bietet. Leistungen, die genau dort beginnen, wo die der Beihilfe enden – exakt auf Ihre Beihilfeansprüche abgestimmt. Unabhängig davon, ob Bund oder Länder den Leistungsumfang ändern – bei uns können Sie sicher sein, daß unsere Leistungen zusammen mit Ihrer Beihilfe 100% der erstattungsfähigen Kosten decken (Ausnahmen: Zahnersatz, psychotherapeutische Behandlungen und Kuren).
Keine Wartezeiten – Versicherungsschutz besteht ab dem Versicherungsbeginn
Sie entscheiden, durch wen und auch wie Sie behandelt werden möchten – unabhängig davon, ob Arzt oder Heilpraktiker, Schulmedizin oder biologische Therapieform
Wir übernehmen grundsätzlich alle Kosten, die Ärzte berechnen dürfen – auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus
Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernehmen wir die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem vereinbarten Erstattungsprozentsatz. Hier gelten in den ersten 6 Jahren steigende Höchstbeträge.
Bei psychotherapeutischer Behandlung werden die beihilfefähigen Aufwendungen gemäß dem vereinbarten Prozentsatz erstattet
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen können Sie in Abstimmung mit Ihrem Arzt jederzeit in Anspruch nehmen
Ohne zusätzliche Vereinbarung gilt Ihr Versicherungsschutz bei Reisen weltweit
Besondere medizinische Dienstleistungen runden unser Angebot ab
Wir bieten Ihnen diverse Selbstbehaltsvarianten zur Reduzierung Ihres Beitrages an.
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Keine Wartezeiten
Wir verzichten auf die sonst üblichen Wartezeiten - somit haben Sie Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
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Kosten
Im Krankheitsfall können Sie sich an den Arzt Ihres Vertrauens wenden, ohne sich über die Bezahlung der Honorare Gedanken machen zu müssen. Wir übernehmen grundsätzlich alle Kosten, die Ärzte berechnen dürfen - auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus.
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Arzt oder Heilpraktiker, Schulmedizin oder biologische Therapieform
Der Hinwendung vieler Menschen zur biologischen Medizin und zur naturheilkundlichen Zahnmedizin wird von vielen Krankenversicherern nur unzureichend Rechnung getragen. Unsere Krankenversicherung bildet hier seit ihrer Gründung eine Ausnahme und setzt entscheidende Impulse in diese Richtung.

Schulmedizin und biologische Medizin sind bei uns gleichberechtigt. Wir übernehmen grundsätzlich alle Kosten, die Ärzte berechnen dürfen - auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus; das gilt auch, wenn Sie biologische Therapieformen bevorzugen.

Zusammen mit der "Hufeland-Gesellschaft für Gesamtmedizin e.V." und dem "Bundesverband der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte in Deutschland e.V." wurden alle Therapieformen der biologischen Medizin, für die Leistungspflicht besteht, definiert und aufgelistet.

Auch wenn Sie sich lieber von einem Heilpraktiker behandeln lassen möchten, müssen Sie sich bei uns um die Kostenerstattung keine Gedanken machen. Wir übernehmen alle Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985) enthalten sind - bis zu den dort aufgeführten Höchstbeträgen. Mehr Informationen über biologische Therapieformen.
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Zahnbehandlungen und Zahnersatz
Wenn es um Ihre Zähne geht, orientieren wir uns nicht an Regelsätzen - anders als die gesetzlichen Krankenkassen. Wir übernehmen - entsprechend der medizinischen Notwendigkeit - die vollen Kosten für zahnerhaltende Maßnahmen.

Bei Zahnersatz übernehmen wir die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem vereinbarten Erstattungsprozentsatz. Für alle Zahnleistungen gelten in den ersten 6 Jahren steigende Höchstbeträge, die bei einem Unfall entfallen.
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Psychotherapeutische Behandllungen
Ohne ein vorheriges Genehmigungsverfahren übernehmen wir gemäß des vereinbarten Erstattungssatzes die Kosten für medizinisch notwendige psychotherapeutische Behandlungen - unabhängig davon, ob Ihr Therapeut Arzt, psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut mit Approbation ist.

Für die Anzahl der notwendigen Sitzungen gibt es bei uns keine Begrenzungen. Das gilt auch für stationär durchgeführte Behandlungen.
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Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen in Absprache mit Ihrem Arzt sind bei uns grundsätzlich mitversichert, denn wir sind der Ansicht: "Vorsorgen ist besser als heilen."

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie bei uns nicht erst ein bestimmtes Alter erreichen, um sich vorsorglich untersuchen lassen zu können, ohne dafür die Kosten tragen zu müssen.

Die Kosten für Schutzimpfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Zeckenbiß und Hepatitis übernehmen wir ebenfalls zu 100% - sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.
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Weltweiter Versicherungsschutz
Auch im Ausland können Sie sich sicher fühlen - ohne zusätzliche Formalitäten und Vereinbarungen gilt Ihr Versicherungsschutz bei Reisen weltweit.

Sind die Behandlungsmöglichkeiten im Ausland unzureichend oder ist eine Gesundheitsschädigung zu befürchten, übernehmen wir die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Das gilt auch dann, wenn von einer mehr als zweiwöchigen stationären Behandlung auszugehen ist.
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Besondere medizinische Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen nicht nur professionellen Versicherungsschutz, sondern stehen Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite. Unser ServiceCenter ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da.

Einige Beispiele dafür, welche Service- und Dienstleistungen Sie jederzeit in Anspruch nehmen können, finden Sie hier.
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