PRO ... Gesundheit auf den Punkt gebracht
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| Ambulante Behandlung |
| 100% für die Behandlung nach Methoden der Schulmedizin |
| 100% für die ärztliche Behandlung nach Methoden der alternativen Medizin bis zu 2.000 Euro jährlich |
| Erstattung der Arzthonorare bis zu dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte |
| 50% für Heilpraktiker - bis zu 1.000 Euro pro Jahr einschließlich verordnete Arzneimittel |
| 100% für Schutzimpfungen und bis zu 500 Euro im Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen |
| 100% für psychiatrische Behandlung |
| 100% für Hebammenhilfe |
| 500 Euro für eine Hausentbindung |
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Arznei- und Verbandmittel |
| 100%, Arzneimittel müssen verschreibungspflichtig sein, bei Verordnung durch Heilpraktiker bis zu 1.000 Euro pro Jahr einschließlich Behandlung |
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Hilfsmittel |
| 75% für die Anschaffung, Wiederbeschaffung oder Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind |
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Heilmittel |
| 75% für vom Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel wie z.B. Massagen, Bäder, Ergotherapie durch Ergotherapeuten, Logopädie durch Logotherapeuten oder Heilgymnastik |
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Sehhilfen |
| 100% für Brillen und Kontaktlinsen bis 250 Euro alle zwei Jahre, vorher bei Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien |
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Häusliche Krankenpflege |
| 75% für die Dauer von vier Wochen |
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Psychotherapie |
| 50% |
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Stationäre Behandlung |
| freie Krankenhauswahl |
| 100% für allgemeine Krankenhausleistungen |
| Zweibettzimmer |
| Behandlung durch Chefarzt oder Spezialist |
| Erstattung der Honorare bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte |
| 75% für die Unterbringung und Verpflegung eines Erwachsenen als Begleitperson von versicherten Kindern bis zu 12 Jahren |
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Krankentransport |
| 100% für den Transport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus |
| 75% für Fahrten und Transporte im Notfall und bei Gehunfähigkeit sowie zur Durchführung einer Chemotherapie oder einer Strahlentherapie im Rahmen einer Krebsbehandlung und zur Dialyse zum und vom nächsterreichbaren geeigneten Behandler |
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Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie |
| privatärztliche Behandlung und freie Wahl unter den zugelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden |
| 100% für Zahnbehandlung nach Methoden der Schulmedizin und bis zu 1.000 Euro im Kalenderjahr für Methoden der alternativen Medizin bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte |
| 100% für Vorsorgeuntersuchungen |
| bis zu 75% für Inlays oder Zahnersatz wie z. B. Implantate, max. 6 Implantate je Kiefer |
| bis zu 75% für kieferorthopädische Behandlung bei erfolgreichem Abschluss, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr oder nach einem Unfall erfolgte. |
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In den ersten sechs Jahren gelten für Inlays, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen Höchstbeträge. Werden diese Leistungen nach einem Unfall notwendig, so gelten keine Höchstgrenzen. Arzt und Zahnarzthonorare im Ausland Bei Behandlungen im Ausland können die zugelassenen Heilbehandler in Anspruch genommen werden. Aufwendungen werden ersetzt, wenn sie nach den im jeweiligen Land zur Anwendung gelangenden Abrechnungsbestimmungen berechnet sind. Besondere Leistungen bei Reisen ins Ausland |
| 100% der Reisemehrkosten für Krankenrücktransport aus dem Ausland |
| 100% bis zu 5.000 Euro für Überführungskosten bei Tod im Ausland |
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PURISMA Wechselverbund PURISMA geht neue Wege und gibt Raum für Veränderungen. Das Leistungsniveau des Versicherungsschutzes kann jederzeit verringert und/oder ein höherer Selbstbehalt vereinbart werden, damit der Beitrag reduziert werden kann. Gründe dafür gibt es genug. Soll der Versicherungsschutz wieder erweitert werden, kann bis zu 30 Jahre das Leistungsniveau im Rahmen des PURISMA-Wechselverbundes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Beitragsänderung den bisherigen Selbstbehalt bis auf null zu reduzieren. Örtlicher Geltungsbereich Weltweit, innerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) ohne zeitliche Begrenzung, außerhalb des EWR für die Dauer von 6 Monaten, Vereinbarung für längeren Aufenthalt möglich Wartezeiten 8 Monate für Entbindung und für ambulante zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung. Die Wartezeiten können erlassen werden, insbesondere beim Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankheitskosten-Pflichtversicherung sowie beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. |
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| Bitte beachten Sie: Diese Darstellung gibt einen ersten Überblick über die tariflichen Leistungen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. |