Als Betreiber eines Öltanks ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Laut Gesetz erfolgt die Haftung des Öltankbesitzers aus der sogenannten "Gefährdungshaftung". D.h. es spielt keine Rolle ob Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben oder nicht.
Werden durch auslaufendes Heizöl Gewässer oder sogar das Grundwasser verunreinigt, erreichen die Schadensersatzansprüche oft immense Höhen.
Um diese große Bedrohung abzufangen empfehlen wir Ihnen die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung der Mannheimer.
Eigenschäden inklusive
Mit der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sind Sie jedoch nicht nur gegen Schadensersatzansprüchen Dritter versichert, sondern auch Schäden an Ihrem Gebäude werden von uns ersetzt.
Sickert das Öl z.B. in Ihren Garten, muss das Erdreich ausgetauscht werden und das kontaminierte Erdreich fachgerecht auf einer Sondermülldeponie entsorgt werden. Die anfallenden Kosten übernehmen wir für Sie.
Individueller Schutz
Auch bei Ihrer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen unseren BASIS-, KOMFORT- und TOP-Varianten wählen.
Sach- und Personenschäden: Wird durch Ihren defekten Öltank eine Person oder eine Sache beschädigt oder zerstört, so wird der entstandene Schaden von Ihrer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernommen.
Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden von uns abgewehrt, notfalls sogar vor Gericht.
Vermögensschäden: Vermögensschäden sind Schäden, die weder ein Personen- noch ein Sachschaden sind.
Wir begleichen Vermögensschäden die durch Ihren Öltank entstehen bis zur jeweiligen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.