Für Fahrzeuge mit einem Versicherungswert bis 12.500,– Euro ist kein Wertgutachten erforderlich.Uns genügt hierfür eine Selbsteinschätzung, die durch Fotos und den letzten TÜV-Bericht belegt wird. Dies gilt für Motorräder bis Baujahr 1980 und sonstige Fahrzeuge bis Baujahr 1969. Hierzu zählen:
PKW
LKW bis zu einer Nutzlast von 2,8t
Traktoren und Landmaschinen
Wiederbeschaffungswert
Wir legen grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert zu Grunde. Dieser liegt bis zu 25% über dem üblicherweise versicherten Marktwert. Anstatt sich an den Preisen des Privatmarktes zu orientieren, richtet sich der Wiederbeschaffungswert nach den Durchschnittspreisen des seriösen gewerblichen Handelns - inklusive Mehrwertsteuer. Auch Mehrkosten durch eine kurzfristige Ersatzbeschaffung sind darin berücksichtigt.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert. Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, daß sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, versichert BELMOT® Ihren Oldtimer auch zum Wiederherstellungswert.
Vorsorgeversicherung
Auch Wertsteigerungen Ihres Oldtimers bis zu 10% sind durch die Vorsorgeversicherung bei BELMOT® ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Fuhrparkregelung
Besitzer von mehreren Oldtimern können ihre Sammlung mit BELMOT® besonders attraktiv versichern: Der Beitrag berechnet sich nach der Anzahl der maximal gleichzeitig bewegten Fahrzeuge. Für die restlichen Fahrzeuge zahlen Sie einen günstigeren Beitrag. Dies gilt nicht nur in der Kasko- sondern auch in der Haftpflichtversicherung.
Keine Beitragserhöhung im Schadenfall
Abweichend vom System herkömmlicher Autoversicherungen erfolgt bei BELMOT® keine Beitragserhöhung im Schadensfall.
Ganzjähriger oder saisonal beschränkter Versicherungsschutz
Da wir wissen, dass viele Besitzer ihren Oldtimer nicht zu allen Jahreszeiten fahren, bieten wir mit BELMOT® eine individuelle Versicherungslösung an. Wählen Sie flexibel zwischen ganzjährigem und saisonal beschränktem Versicherungsschutz – der Beitrag wird entsprechend Ihrem Wunsch kalkuliert.
Kostenlose telefonische Wetterauskunft
Wir bieten Ihnen über die MeteoGroup eine europaweite kostenfreie 3-Tages-Wetterauskunft an – ein Anruf genügt.
Kennzeichen
Oldtimer können mit folgenden Arten von Kennzeichen zugelassen werden:
Schwarzes Kennzeichen Das schwarze Kennzeichen entspricht dem normalen Standardkennzeichen für PKW und LKWs.
Historisches Kennzeichen Dieses Oldtimerkennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt - hierzu muss es im Vorfeld einer Eingangsuntersuchung durchlaufen. Diese wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV ( alte Bundesländer) oder der DEKRA (neue Bundesländer) durchgeführt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mindestens vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Rotes Kennzeichen In der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde geregelt, dass Oldtimer mit roten Kennzeichen versehen werden können. Dieses darf nur eingeschränkt genutzt werden für: - Prüfungsfahrten:Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. - Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs. - Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen. - An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Saisonkennzeichen Bei dieser Kennzeichnung legt der Fahrzeughalter die Zulassungszeit im Voraus fest. Somit wird das Fahrzeug zu Beginn der Saison automatisch angemeldet und zum Ende automatisch abgemeldet, die Steuer wird dabei tageweise abgerechnet.
Oldtimer-Schutzbrief
Eine unerwartete Panne bei einer Ausfahrt, ein Unfall innerhalb Europas – BELMOT® hilft mit dem Oldtimer-Schutzbrief.
Insassen-Unfallversicherung
Die Oldtimer-Insassenunfallversicherung leistet nach dem Pauschalsystem, wenn bei einem Unfall der Fahrer oder mitfahrende Personen zu Schaden kommen. Die Versicherungssumme kann dabei frei gewählt werden. Die Insassen-Unfallversicherung kann nur in Kombination mit einer Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit JURCALL®
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung für Sie und Ihren Oldtimer! Bei BELMOT® fährt der Anwalt mit – die telefonische Rechtsberatung erfolgt von Experten, die sich auf die Oldtimerbranche spezialisiert haben. Das umfassende Leistungspaket bietet Schutz bei Fällen des Schadenersatzrechts, des Vertrags- und Sachenrechts, des Steuerrechts sowie beim Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten.
Stationäre Risiken
Bei Fahrzeugen die nicht bewegt werden, z.B. bei Sammlungen, spricht man von stationären Risiken. Auch für diesen speziellen Bedarf bieten wir Versicherungsschutz.