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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
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Als Halter eines Hundes oder eines Pferdes wissen Sie, wie unberechenbar Tiere sein können. Auch wenn Sie immer aufpassen, schnell kann es passieren, dass Ihr Tier aufgescheucht wird und anfängt zu beißen bzw. zu treten. Als Tierhalter müssen Sie für Schäden die durch Ihr Tier entstehen aufkommen.
Mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Mannheimer sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche, die aus dem Verhalten Ihres Tieres entstehen ab. Jedoch nicht nur Sie als Halter des Tieres genießen Versicherungsschutz, sondern auch der nicht gewerbsmäßige Hüter des Tieres.
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Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
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Halter von Hunden bzw. Pferden haben unterschiedliche Ansprüche an Ihre Versicherung, daher haben wir den Versicherungsschutz an Ihre Bedürfnisse angepasst.
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Sach- und Personenschäden: Unabhängig davon, ob Ihr Tier einer anderen Person oder einem Gegenstand Schaden zufügt - die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Darüber hinaus werden unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt. Kommt es hierbei zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess und übernehmen selbstverständlich auch die Kosten für Sie.
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Vermögensschäden: Vermögensschäden sind Schäden die weder ein Personen- noch ein Sachschaden sind.
Wir begleichen die Vermögensschäden in unserer TOP-Variante bis 15 Mio. Euro, in KOMFORT bis 50.000 Euro und in BASIS bis 25.000 Euro
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Fremdreiterrisiko: Als Fremdreiter werden Personen bezeichnet, die nicht regelmäßig mit dem Pferd umgehen bzw. reiten und keinerlei Gegenleistung hierfür erbringen.
Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung kommt sowohl für Schäden auf, die der Fremdreiter während des Ausritts durch Ihr Pferd erleidet, als auch für Schäden die Ihr Pferd während dem Ausritt Dritten zufügt.
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Weideschäden: Verursacht Ihr Pferd einen Flurschaden, sind diese Schäden durch Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt.
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Turnierrisiko: Auch für Schäden die während der Teilnahme an einem Reitturnier bzw. dem Training zu diesem passieren geniessen Sie Versicherungsschutz. Ausgenommen hiervon sind Pferderennen.
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Mietsachschäden durch Hunde: Schäden die Ihr Hund an gemieteten Wohnungen oder Häusern verursacht sind im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung bis zu 50.000 Euro mitversichert.
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Weitere Haftpflichtversicherungen
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Individuelle Beratung
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