100%ige Erstattung der Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker, häusliche Krankenpflege
Die Kosten für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) erstatten wir zu 100% und für Zahnersatz zu 80% - bis zum 6. Versicherungsjahr gelten Höchstbeträge.
Im Krankheitsfall können Sie sich an den Arzt Ihres Vertrauens wenden, ohne sich über die Bezahlung der Honorare Gedanken machen zu müssen. Wir übernehmen grundsätzlich alle Kosten, die Ärzte berechnen dürfen - auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus.
Arzt oder Heilpraktiker, Schulmedizin oder biologische Therapieform
Der Hinwendung vieler Menschen zur biologischen Medizin und zur naturheilkundlichen Zahnmedizin wird von vielen Krankenversicherern nur unzureichend Rechnung getragen. Unsere Krankenversicherung bildet hier seit ihrer Gründung eine Ausnahme und setzt entscheidende Impulse in diese Richtung.
Schulmedizin und biologische Medizin sind bei uns gleichberechtigt. Wir übernehmen grundsätzlich alle Kosten, die Ärzte berechnen dürfen - auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus; das gilt auch, wenn Sie biologische Therapieformen bevorzugen.
Zusammen mit der "Hufeland-Gesellschaft für Gesamtmedizin e.V." und dem "Bundesverband der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte in Deutschland e.V." wurden alle Therapieformen der biologischen Medizin, für die Leistungspflicht besteht, definiert und aufgelistet.
Auch wenn Sie sich lieber von einem Heilpraktiker behandeln lassen möchten, müssen Sie sich bei uns um die Kostenerstattung keine Gedanken machen. Wir übernehmen alle Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985) enthalten sind - bis zu den dort aufgeführten Höchstbeträgen. Mehr Informationen über biologische Therapieformen.
Ambulante und stationäre Heilbehandlungen: Es ist ein beruhigendes Gefühl, wenn man das Krankenhaus und den behandelnden Arzt selbst wählen kann. Von Vorteil ist auch, daß Sie selbst entscheiden können, ob Sie im Ein- oder Zweibettzimmer liegen möchten.
Mit unserer Krankenversicherung haben Sie die Wahl - selbst dann, wenn in begründeten Fällen eine Honorarvereinbarung die Höchstsätze der Gebührenordnung übersteigt.
Häusliche Krankenpflege Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen durch Krankenpflege in den vertrauten 4 Wänden entstehen. Und dies für eine Dauer von bis zu 4 Wochen.
Wenn es um Ihre Zähne geht, orientieren wir uns nicht an Regelsätzen - anders als die gesetzlichen Krankenkassen. Wir übernehmen - entsprechend der medizinischen Notwendigkeit - die vollen Kosten für zahnerhaltende Maßnahmen.
Die Kosten für Zahnersatz übernehmen wir zu 80%. Bei unseren Tarifen mit einem Selbstbehalt ab 1.800,- Euro werden alle Kosten zu 100% erstattet.
In den ersten 6 Jahren gibt es Höchstbeträge für alle Zahnleistungen. Werden die Zahnleistungen jedoch durch einen Unfall notwendig, steht immer die volle tarifliche Leistung zur Verfügung.
Ohne ein vorheriges Genehmigungsverfahren übernehmen wir 80% der Kosten für medizinisch notwendige psychotherapeutische Behandlungen - unabhängig davon, ob Ihr Therapeut Arzt, psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut mit Approbation ist.
Für die Anzahl der notwendigen Sitzungen gibt es bei uns keine Begrenzungen. Das gilt auch für stationär durchgeführte Behandlungen.
Vorsorgeuntersuchungen in Abstimmung mit Ihrem Arzt sind bei uns grundsätzlich mitversichert, denn wir sind der Ansicht: "Vorsorgen ist besser als heilen."
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie bei uns nicht erst ein bestimmtes Alter erreichen, um sich vorsorglich untersuchen lassen zu können, ohne dafür die Kosten tragen zu müssen.
Die Kosten für Schutzimpfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Zeckenbiß und Hepatitis übernehmen wir ebenfalls zu 100% - sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen.
Auch im Ausland können Sie sich sicher fühlen - ohne zusätzliche Formalitäten und Vereinbarungen gilt Ihr Versicherungsschutz bei Reisen weltweit. Das gilt auch für Ihre Krankentagegeld-Versicherung, wenn Sie in einem ausländischen Krankenhaus stationär behandelt werden müßen.
Sind die Behandlungsmöglichkeiten im Ausland unzureichend oder ist eine Gesundheitsschädigung zu befürchten, übernehmen wir die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Das gilt auch dann, wenn von einer mehr als zweiwöchigen stationären Behandlung auszugehen ist.
Normalerweise sind in der privaten Krankentagegeld-Versicherung keine Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft vorgesehen. Dasselbe gilt auch für Entbindung, Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt. Wir zahlen auch in diesen Fällen das vereinbarte Krankentagegeld - nur nicht während der Mutterschutzfrist.
Daß wir die Kosten für Arzt und Entbindung übernehmen, ist selbstverständlich. Außergewöhnlich ist, daß wir bei einer Entbindung eine Pauschale in 12facher Höhe des vereinbarten Tagegeldes zahlen.
Nicht alltäglich ist auch, daß wir - außer bei unseren Großschadentarifen - im Falle einer Hausentbindung neben der Kostenerstattung zusätzlich einen Betrag von 520 EUR an Sie zahlen.
Wir bieten Ihnen nicht nur professionellen Versicherungsschutz, sondern stehen Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite. Unser ServiceCenter ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da.
Einige Beispiele dafür, welche Service- und Dienstleistungen Sie jederzeit in Anspruch nehmen können, finden Sie hier.
Als innovatives Unternehmen bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Selbstbehaltsvarianten. Da Sie die anfallenden Krankheitskosten bis zur Höhe des vereinbarten Betrages selbst übernehmen, können wir Ihnen günstigere Beiträge gewähren.
Der Clou: Sie können bspw. einen Selbstbehalt für ambulante Leistungen vereinbaren, der erst mit Vollendung des 35. Lebensjahres beginnt - Ihr Vorteil: Den günstigeren Beitrag zahlen Sie ab sofort.