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...cleverer Versicherungsschutz für Ihr Auto
NEU: Sparen Sie mit unserem WerkstattService richtig Geld und schonen Sie im Schadenfall Ihre Nerven. Ein Anruf genügt und wir kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Mit unserem Rabattschutz gibt es für Sie keine Rückstufung im Schadenfall - und zwar bis zu 3 mal!
 Neupreisentschädigung für bis zu 24 Monate - damit der Wertverlust Ihres Neuwagens nicht zu Ihren Lasten geht
 MAXIMOS®-Plus  - sparen Sie sich den Streit mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung (Direktregulierung)
 Leasing-Differenzdeckung schließt im Totalschadenfall die Deckungslücke bei geleasten Fahrzeugen (GAP-Deckung)
Ersatz für Wertminderung  auch im Kaskofall
Verzicht auf Abzüge "Neu für Alt" 
Erstattung der Überführungs- und Zulassungskosten  beim Ersatzkauf eines gestohlenen oder zerstörten Autos
  Schutzbrief bei Erkrankung oder Notsituation auf Reisen
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NEU: WerkstattService
Nach einem Unfall wählt unser Schadenmanager eine Werkstatt
aus und organisiert für Sie die komplette Abwicklung. Dabei
lassen wir Ihr Auto in einer Marken- oder Meisterwerkstatt des
Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes
reparieren.
Wenn erforderlich holen wir Ihr Fahrzeug vor Ort ab und bringen es nach der Reparatur gewaschen zurück.

Und das Beste daran: Sie profitieren direkt aus dem optimierten Schadenprozess – mit 3 Jahren Reparaturgarantie und 20 % günstigerem Beitrag.
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Rabattschutz:
Wer lässt sich schon gern den einmal erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt streichen?

Wenn Sie wünschen, gehört das mit MAXIMOS® der Vergangenheit an. Rabattschutz ist ab der Schadenfreiheitsklasse 4 möglich.

Für drei Schäden während der Vertragslaufzeit gibt es bei uns keine Rückstufung. Bleibt Ihr Auto schadenfrei, bekommen Sie - wie gewohnt - kontinuierlich eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingeräumt. Diesen Rabattschutz bieten wir sowohl für die Haftpflicht- als auch die PKW-Systemschutzversicherung (Vollkasko)an.
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MAXIMOS® -Plus (Direktregulierung)
Mit MAXIMOS®-Plus erhalten Sie die sogenannte Direktregulierung Ihres kompletten Sachschadens durch die Mannheimer (inklusive Sachfolgeschadens) nach einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug. Das heißt: Wir setzen uns mit Ihrem Unfallgegner und mit dessen Versicherung auseinander, ersetzen Ihnen umgehend und unabhängig von einer möglichen Mithaftung Ihren Sachschaden zu 100%. Die "Plus"-Entschädigung im einzelnen:

- Nutzungsausfall oder Mietwagen für maximal 16 Tage
- Wertminderung
- Unkostenpauschale
- gegebenenfalls Gebühren für externe Sachverständige
- An- und Abmeldepauschale im Totalschadenfall
- sonstiger Ausfallschaden

Nicht erstattet werden Ansprüche aus Personenschäden. Und: Sobald wir auch nur eine Teilschuld von 50% beim gegnerischen Kraftfahrt-Haftpfichtversicherer durchsetzen können, bleibt sogar Ihr Schadenfreiheitsrabatt unangetastet.
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Neupreisentschädigung:
Gerade in den ersten beiden Jahren ist der Wertverlust eines PKW besonders hoch (im Einzelfall bis zu 50% der Anschaffungskosten). Das wurde nach Wegfall der Neupreisentschädigung so manchem Autobesitzer schmerzlich bewusst.

Bei MAXIMOS® gehört die Neupreisentschädigung für die ersten zwei Jahre zur serienmäßigen Ausstattung. Voraussetzung ist, dass der Zeitraum zwischen Erstzulassung des Fahrzeuges und Vertragsbeginn nicht mehr als 2 Monate beträgt. Auch Vorführwagen sind unter den genannten Voraussetzungen versicherbar. Nach Ablauf der "Neupreisjahre" verringert sich der Beitrag entsprechend.
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Leasing-Differenzdeckung (GAP-Deckung)
Wenn Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug einen Totalschaden erleiden oder dieses gestohlen wird, so besteht mangels Neupreisentschädigungsvereinbarung oder wegen Ablaufs des Neupreiszeitraumes oftmals zwischen dem Anspruch des Leasinggebers aus dem Leasingvertrag und der Leistung des Versicherers in Höhe des Wiederbeschaffungswertes eine Differenz. Diese Differenz kann bei Fahrzeugen der oberen Mittelklasse 10.000 Euro leicht überschreiten und ist vom Kunden zusätzlich zur Selbstbeteiligung zu tragen.

Im Rahmen unseres Pkw-Systemschutzes bieten wir Ihnen eine interessante Lösung an. Mit der Leasing-Differenzdeckung erhalten Sie die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert in der Kaskoversicherung und dem sogenannten Leasingrestwert.
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Erstatz für Wertminderung:
Durch einen Schaden verliert Ihr Auto an Wert. Das werden Sie spätestens dann feststellen, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder Ihr geleastes Fahrzeug zurückgeben wollen. Ersatz für Wertminderung gab es in der Kaskoversicherung üblicherweise nicht.

Abgesehen von reinen Glasbruch- oder Kabelschäden zahlen wir bei allen Reparaturschäden zusätzlich zu den Reparaturkosten einen 10-prozentigen Wertminderungsersatz. Bei MAXIMOS® gehört auch das zur serienmäßigen Sonderausstattung.
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Neu für Alt:
Bei MAXIMOS® zahlen wir die Kosten für Ersatzteile und Lackierungen unabhängig vom Baujahr und Zustand des Fahrzeuges in voller Höhe.
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Erstattung von Überführungs- und Zulassungskosten:
Beim Ersatzkauf für ein gestohlenes oder zerstörtes Auto fallen wieder Kosten für Überführung und Zulassung an. Diese werden Ihnen in der Regel von anderen Kaskoversicherern nicht ersetzt.

Bei MAXIMOS® gibt es derart "versteckte" Selbstbeteiligungen nicht. Wir erstatten bis zu EUR 500,00 für Überführungskosten und bis zu EUR 100,00 für Zulassungskosten.
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Impressum:
MAXIMOS® und das Mannheimer Firmenlogo sind eingetragene Marken der Mannheimer Versicherung AG.

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