Wenn Ihr Fahrzeug unterwegs liegen bleibt, übernehmen wir die Kosten zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs an Ort und Stelle bis zu 175,00 Euro.
Sollte Ihr Fahrzeug an Ort und Stelle nicht fahrbereit gemacht werden können, erstatten wir die Kosten für das Abschleppen oder den Abtransport zur nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt bis zu 175,00 Euro. Bereits für Pannenhilfsmaßnahmen entstandene Kosten werden darauf nicht angerechnet.
Wenn Ihr Fahrzeug am gleichen Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden kann, erstatten wir die Übernachtungskosten für bis 3 Nächte. Pro Fahrzeuginsasse und Nacht übernehmen wir 60,00 Euro. Taxikosten für Fahrten zwischen Übernachtungsort und Reparaturwerkstatt werden bis 30,00 Euro ersetzt.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen.
Wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne auch am nächsten Tag nicht fahrbereit gemacht werden kann, können Sie zwischen drei Möglichkeiten wählen:
1.Bahnfahrt Sie fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrem Zielort weiter oder zum Wohnort zurück. Sobald Ihr Fahrzeug fahrbereit ist, kann eine Person wieder zur Werkstatt fahren und das Fahrzeug abholen. Die Kosten für die Bahnfahrt 1.Klasse werden voll ersetzt.
2.Flug Falls der Schadenort mehr als 1.000 km (Luftlinie) von Ihrem Wohnort entfernt ist, können Sie vom Schadenort zum Wohnort zurückfliegen. Nach vorheriger Abstimmung mit unserer Notrufzentrale übernehmen wir die Kosten für den Linienflug in der Economy-Klasse.Bei Flug oder Bahnfahrten erstatten wir auch die Kosten für Taxifahrten zum und vom nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 30,00 Euro.
3.Mietwagen Für die Dauer der Reparatur oder zur Heimreise aus dem Ausland können Sie sich auch einen Mietwagen nehmen.Für maximal 7 Tage übernehmen wir die Kosten bis zu 80,00 Euro am Tag. Bei Heimreise aus dem Ausland erstatten wir bis zu 550,00 Euro - unabhängig davon, wie viele Tage Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen.
1) 1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen.
Wenn Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs benötigt werden, die am Schadenort nicht zu beschaffen sind, besorgen wir die benötigten Teile und veranlassen den Transport. Die Versandkosten werden von uns in voller Höhe übernommen.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen. 2) Bitte stimmen Sie die Maßnahme mit unserer Notrufzentrale vorher ab.
Sofern Ihr Fahrzeug im Ausland nicht fahrbereit gemacht werden kann übernehmen wir alle Kosten für den Transport Ihres Fahrzeugs zu Ihrem Wohnort oder Zielort. Voraussetzung: Ihr Fahrzeug kann am Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden, und die Reparaturkosten sind niedriger als der Wiederbeschaffungswert im Inland.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen. 2) Bitte stimmen Sie die Maßnahme mit unserer Notrufzentrale vorher ab.
Die Kosten für die Unterstellung Ihres Fahrzeugs - bis die Fahrbereitschaft wiederhergestellt werden kann oder bis der Abtransport erfolgt - übernehmen wir für Sie in voller Höhe, längstens für zwei Wochen.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen.
Die Kosten für Sie selbst und alle anderen Insassen Ihres Fahrzeugs übernehmen wir bis zu 60,00 Euro pro Nacht und Person - maximal drei Nächte lang. Ebenso erstatten wir bis zu 30,00 Euro für Taxifahrten zwischen dem Schadenort und Ihrer Übernachtungsmöglichkeit.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen.
Ob Sie 1. Klasse mit der Bahn oder mit einem Mietwagen zu Ihrem Zielort weiterreisen oder zu Ihrem Wohnort zurückfahren, können Sie entscheiden. Die Kosten übernehmen wir. Für einen Mietwagen stehen Ihnen pro Tag 80,00 Euro zur Verfügung - sieben Tage lang. Wenn Sie mit dem Mietwagen aus dem Ausland nach Hause reisen, erstatten wir die Kosten bis 550,00 Euro, unabhängig von der Mietdauer.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen.
Im Bedarfsfall übernehmen wir nach einem Schaden im Ausland die Zollgebühren in voller Höhe. Gleiches gilt für die Kosten einer Verschrottung, wenn diese zur Vermeidung von Zollgebühren durchgeführt wird.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen.
Im Notfall bringen wir Sie an Ihren ständigen Wohnsitz zurück - wenn nötig sogar per Ambulanz-Jet - und übernehmen alle Kosten, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Muß bis zum Rücktransport übernachtet werden, leisten wir dafür pro Person und Nacht 60,00 Euro, für höchstens drei Nächte.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen. 2) Bitte stimmen Sie die Maßnahme mit unserer Notrufzentrale vorher ab.
Wir organisieren die Fahrt, Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson, die Kinder unter 16 Jahren abholt und zum Wohnort zurückbringt. Hierbei übernehmen wir alle Kosten für die Bahnfahrt in der 2. Klasse und die Taxikosten bis zum nächsterreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 60,00 Euro. Voraussetzung für den Heimhol-Service ist, daß Sie, Ihr(e) Partner(in) oder andere Mitreisende nicht zur Verfügung stehen.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen. 2) Bitte stimmen Sie die Maßnahme mit unserer Notrufzentrale vorher ab.
Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen infolge einer Erkrankung auf einer Reise übernehmen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besuch durch nahestehende Personen - bis zu 550,00 Euro, wenn kein Rücktransport erfolgt. 1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen. 2) Bitte stimmen Sie die Maßnahme mit unserer Notrufzentrale vorher ab.
Bei Verlust von Bargeld, Schecks oder anderen Zahlungsmitteln stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und helfen bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages. Wenn in den nächsten zwei Tagen nach Eingang Ihrer Schadenmeldung kein Kontakt zu Ihrer Hausbank aufgenommen werden kann, dann stellen wir Ihnen bis zu 1.600,00 Euro zur Verfügung. Innerhalb eines Monats nach Reiseende zahlen Sie den Betrag dann einfach wieder zurück.
Schadenfall oder Notsituation, während Sie im Ausland sind:
Im Bedarfsfall vermitteln wir Kontakte zu Ärzten, Dolmetschern, Rechtsanwälten, Sachverständigen usw. Bei Notfällen - zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand oder einem Einbruch - sorgen wir für die Beseitigung der entstandenen Notlage, um erhebliche Nachteile für Ihr Vermögen oder Ihre Gesundheit zu vermeiden. Für erforderliche Notverglasungen oder Ersatztüren u.ä. übernehmen wir die Kosten bis 300,00 Euro.
Durch Verletzungen oder Krankheiten kann während einer Reise mit dem eigenen Auto der Fahrer ausfallen. Wenn der Fahrer länger als drei Tage ausfällt und kein anderer Insasse das Fahrzeug zurückfahren kann, helfen wir weiter. Wir organisieren einen Ersatzfahrer, der das Fahrzeug zum Wohnort zurückbringt und übernehmen die dafür anfallenden Kosten. Wenn Sie die Rückholung des Fahrzeugs selbst organisieren, erstatten wir Ihnen 0,75 Euro pro km Entfernung zum Wohnort.
1) Die Mindestentfernung zum Wohnsitz muß 50 km (Luftlinie) betragen. 2) Bitte stimmen Sie die Maßnahme mit unserer Notrufzentrale vorher ab.
Wichtige verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nötig sind, können an Ihrem Aufenthaltsort nicht beschafft werden. Wir helfen Ihnen weiter. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt besorgen wir die benötigten Arzneimittel und senden Sie Ihnen zu. Die Versandkosten übernehmen wir, die Kosten für das Arzneimittel selbst legen wir Ihnen aus. Sie zahlen sie innerhalb eines Monats nach Reiseende einfach zurück.
Wenn Sie, Ihr(e) Lebenspartner(in) oder Ihre minderjährigen Kinder eine Auslandsreise vorzeitig abbrechen müssen, weil ein enger Verwandter stirbt, lebensbedrohlich erkrankt oder schwerverletzt wird (oder an Ihrem Eigentum ein erheblicher Schaden entstanden ist), übernehmen wir die zusätzlich anfallenden Fahrtkosten nach Hause bis zu 3.000,00 Euro pro Schadenfall.
Bei plötzlich eintretender schwerer Erkrankung eines nahen Verwandten oder bei erheblichem Schaden an Ihrem Eigentum organisieren wir die Ausstrahlung von Reiserückrufen durch Rundfunkanstalten.
Wenn Sie im Ausland den Verlust von Ausweisen oder sonstigen Reisedokumenten feststellen, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung. Anfallende amtliche Gebühren für Ausweispapiere übernehmen wir, ebenso wie die Versandkosten, in voller Höhe.