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Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat die Mannheimer AG Holding als börsennotierte Gesellschaft mindestens einmal jährlich dem Publikum ein "Jährliches Dokument" zu veröffentlichen. Das Dokument soll alle Informationen enthalten oder auf sie verweisen, die in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund der in § 10 Abs. 1 WpPG aufgeführten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt worden sind.

Die entsprechenden Veröffentlichungen der Mannheimer AG Holding sind auf der Website www.mannheimer.de unter den nachfolgenden Links zu finden. Wir weisen darauf hin, dass einzelne Informationen in diesen Veröffentlichungen nicht mehr aktuell sein können.


Ad hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
Director's Dealings (§ 15a WpHG)

In den vorausgegangenen zwölf Monaten sind der Gesellschaft keine Mitteilungen über meldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge nach § 15a WpHG zugegangen.

Finanzkalender

14.04.2011 Bilanzpressekonferenz
12.05.2011 Zwischenmitteilung zum 31.03.2011
08.06.2011 Hauptversammlung in Mannheim
23.08.2011 Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2011
10.11.2011 Zwischenmitteilung zum 30.09.2011

Geschäftsbericht
Halbjahresfinanzbericht
Hauptversammlung
Veränderung von Stimmrechtsanteilen (§§ 25, 26 WpHG)
Zwischenmitteilungen

Sollte eine Information an der angegebenen Stelle nicht abrufbar sein, senden wir Ihnen diese auf Anfrage gern kostenlos zu.

Mannheimer AG Holding
Unternehmenskommunikation
Augustaanlage 66
68165 Mannheim

Telefon: 06 21. 4 57 43 59
Telefax: 06 21. 4 57 40 60
E-Mail: pir@mannheimer.de

Auf www.mannheimer.de finden sich weitere Informationen für Investoren, zun Beispiel Reden und Präsentationen.


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Der Vorstand

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