Mannheimer Logo
Mannheimer - Nicht zu verwechseln
Home  Vermittler Login  Sitemap  Anbieterkennzeichnung
Mannheimer LogoMannheimer AktienkursUnternehmen
Kauf und Verkauf

Börsengeschäfte mit der Namensaktie der Mannheimer sind genauso schnell und kostengünstig zu handhaben wie Transaktionen mit Inhaberpapieren. Seit April 1998 ist die Mannheimer Aktie zur Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking Frankfurt zugelassen; die Abwicklung des Erwerbs und der Verwahrung ist seitdem erheblich vereinfacht: Umschreibungen im Aktienbuch der Obergesellschaft des Mannheimer Konzerns erfolgen auf dem Weg eines elektronischen Datenaustauschs zwischen Depotbank, Clearstream Banking Frankfurt und der Mannheimer AG Holding.

Vinkulierte Namensaktie

Die Aktie der Mannheimer ist eine vinkulierte Namensaktie, also eine Aktie, die auf den Namen des Eigentümers lautet und die ohne die Zustimmung der Gesellschaft nicht auf einen Dritten übertragen werden kann.

In der Satzung der Mannheimer AG Holding ist festgelegt, dass die Gesellschaft die Zustimmung zu einer Aktienübertragung nur verweigern wird, wenn sie es aus außerordentlichen Gründen im Interesse der Gesellschaft für erforderlich hält.

Auszug aus der Satzung der Mannheimer AG Holding
§ 5 Aktien
3.Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Gesellschaft wird die Zustimmung nur verweigern, wenn
 a) sie es aus außerordentlichen Gründen im Interesse der Gesellschaft für erforderlich hält oder
 b) im Falle einer Teileinzahlung der Erwerber keine hinreichende Sicherheit für die Volleinzahlung bietet.
 Sie wird dem Antragsteller die Gründe bekannt geben.

Diese Seite
drucken
als PDF downloaden
als Lesezeichen