SINFONIMA Stiftung

 

  • Förderung junger Talente – nachhaltige Begleitung auf ihrem Karriereweg
  • Meisterinstrumente auf Zeit – wertvolle Geigen, Bratschen und Celli als Leihgabe
  • Wettbewerb mit Perspektive – faire Chancen für die Musiker von morgen

 

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Musik braucht Leidenschaft – und das richtige Instrument.

Seit 1991 setzt sich die SINFONIMA-Stiftung dafür ein, jungen Musikerinnen und Musikern am Beginn ihrer Karriere eine echte Chance zu geben. Statt einmaliger Förderungen begleiten wir talentierte Nachwuchskünstler langfristig auf ihrem Weg – mit etwas ganz Besonderem: der Leihgabe eines meisterhaften Streichinstruments.

Unser Stiftungsbestand umfasst heute kostbare Geigen, Bratschen und Celli aus mehreren Jahrhunderten – Instrumente, die nicht nur Geschichte erzählen, sondern den Klang junger Talente prägen. Im zweijährlich wechselnden SINFONIMA-Wettbewerb entscheidet eine hochkarätig besetzte Jury, wer eines dieser wertvollen Instrumente erhält und damit die Möglichkeit, seine musikalische Laufbahn entscheidend weiterzuentwickeln.

Getragen von der Leidenschaft für Musik und dem Engagement ihrer Gründer unterstützt die SINFONIMA-Stiftung so seit über drei Jahrzehnten die Künstlerinnen und Künstler von morgen – nachhaltig, persönlich und mit einem tiefen Glauben an die Kraft der Musik.

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Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie ein wertvolles Streichinstrument versichern möchten (ab 10.000 Euro) oder einen Bogen (ab 5.000 Euro) benötigen wir einen Echtheitsnachweis und eine Wertbestätigung von Ihnen. Im anerkannten Schadenfall können wir dann die Summe ohne weitere Prüfung auszahlen. Wenn das Instrument gestohlen oder völlig zerstört wird, dient das Echtheitszertifikat dazu es eindeutig zu identifizieren. Die Dokumente dienen vor allem Ihrer Sicherheit und beschleunigen die Schadenabwicklung.

Möchten Sie ein gebrauchtes Instrument versichern kann der Zeitwert die richtige Wahl sein. Denn die Versicherungssumme stimmt mit dem Wert des Instrumentes überein und Sie zahlen nur den entsprechenden Beitrag.

Wenn Sie ein neues oder „fast“ neues Instrument versichern möchten, kann der Neuwert (Listenpreis) die richtige Wahl sein. Wir entschädigen im Totalschadenfall dann den Wert eines vergleichbaren neuen Instrumentes, höchstens jedoch die Versicherungssumme.

Ja, für z.B. Streichinstrumente über 10.000 Euro erstatten wir im Schadenfall zusätzlich zu den Reparaturkosten auch die Wertminderung des Instrumentes nach Reparatur.

Leider nein. Wenn Instrumente beim Reisen ins Ausland nicht korrekt deklariert werden und z.B. bei Verdacht auf artgeschütztes Material am Zoll eingezogen werden, ist das nicht versichert.
Bitte informieren Sie sich! Hier finden Sie unsere Tipps zum sicheren Reisen mit dem Instrument.

Auch für Musikzüge und Kapellen bieten wir SINFONIMA als Instrumentenversicherung an. Hierbei können sowohl die vereinseigenen sowie die privaten Instrumente versichert werden. Sprechen Sie uns gern an!