Kunst-Ausstellungsversicherung ARTIMA
Kleine Unaufmerksamkeit, großer Schaden.
Kunst-Ausstellungsversicherung mit ARTIMA
Kunstwerke sind wertvoll – und oft genauso verletzlich. Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann große Schäden verursachen. Mit der Kunst-Ausstellungsversicherung ARTIMA sichern Sie Ihre Exponate umfassend ab – von Nagel zu Nagel, im Lager, beim Transport und während der gesamten Ausstellung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Umfassender Schutz mit Allgefahren-Deckung
Mit ARTIMA sind Ihre Exponate rundum abgesichert – inklusive einfachem Diebstahl, Bruch und nahezu jeder Art von Beschädigung.
Von Nagel zu Nagel versichert
Lückenloser Versicherungsschutz – vom Abbau bis zum erneuten Hängen, inklusive Transport und Lagerung.
Individuelle Beratung & Expertennetzwerk
Profitieren Sie von Sicherheitsberatung vor Ort, Meldung an das ART LOSS REGISTER und Fachwissen zu Transport, Restaurierung & Konservierung.
Die Kunst-Ausstellungsversicherung – berücksichtigt auch die alltäglichen Risiken
-
Mit der Allgefahren-Deckung sind Sie auf der sicheren Seite.
-
Von Nagel zu Nagel, Ihre Kunstgegenstände sind auch im Lager und bei Transporten versichert.
-
Mit ARTIMA sind individuelle Sicherheitsberatung vor Ort sowie Beratung und Hilfe rund um die Themen Transport, Restaurierung, Konservierung und Verpackung erhalten.
-
Außerdem versicherbar: Betriebseinrichtungsversicherung und Betriebs- und Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
Die Kunst-Ausstellungsversicherung mit Blick über den Tellerrand
Missgeschicke passieren – da genügt schon eine kleine Unaufmerksamkeit durch einen Besucher oder Mitarbeiter, die zu ungewollter Beschädigung von Exponaten führen können. Mit ARTIMA für Ausstellungen sind grundsätzlich alle Gefahren und Schäden mitversichert. Was nicht versichert ist wird beim Namen genannt.
Im Leistungsumfang inklusive sind alle
Exponate im Eigenbestand
Leihgaben
Leihnahmen
Wechselausstellungen
Wo sind die Exponate versichert?
Lagerhallen
angemietete Räume
nationale und internationale Kunstlager und Ausstellungen
die Räumlichkeiten von Restauratoren, Rahmenmachern und Fotografen
alle Transporte Ihrer Exponate
Voraussetzungen
Der Versicherungsschutz wird immer durchgehend "von Nagel zu Nagel" bzw. "von Standort zu Standort" abgeschlossen. So haben Sie durchgängig Versicherungsschutz für Ihre Kunstgegenstände während einer Ausstellung inklusive des Hin- und Rücktransportes. Das Einzige um was Sie sich kümmern müssen, ist, wie Sie Ihre Kunst präsentieren.
Ihre individuelle Beratung
Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Fordern Sie online Ihre Beratung an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
Beratung anfordern
Diese Extras können Sie dazu wählen
Es kann sein, dass Ihre Galerie oder Ihre Ausstellungsräume nach einem Schaden wegen Reparaturarbeiten für längere Zeit geschlossen bleiben muss. In dieser Zeit haben Sie keine Einnahmen, aber trotzdem laufende Ausgaben, wie zum Beispiel
-
Personalkosten
-
Miet- und Leasingkosten
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen diese laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn bis zu 12 Monate nach einem Schadenfall.
Der Schutz für Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung. So sind z. B. auch am Messestand Teile Ihrer Betriebseinrichtung versichert. Damit sind alle Gegenstände gemeint, die Sie zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs benötigen, wie z.B. die Büroausstattung inkl. Mobiliar und Elektronik, die Fachbibliothek etc. Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz hierfür auf die Sachgefahren begrenzt ist. Einfacher Diebstahl und einfache Beschädigung sind hier allerdings nicht enthalten.
Wenn Dritte Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend machen, ist das unangenehm. ARTIMA steht Ihnen zur Seite und reagiert schnell und kompetent auf berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Downloads
Weitere Empfehlungen
Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.