Die Versicherung für klassische Musik.

Musik ist Leidenschaft.
Sie verbindet und berührt.

 

  • Allgefahrenversicherung

  • Weltweiter Schutz

  • Versicherungen, die zu Ihrem Musikleben passen

 

Jetzt Beitrag berechnen

Ihr Instrument. Ihr Klang. Ihr Schutz.

Ob auf der Bühne, im Proberaum oder bei Ihnen zu Hause – Musik ist mehr als ein Beruf oder Hobby. Sie ist Ausdruck von Leidenschaft. SINFONIMA, die Versicherung für Musiker, schützt Ihre Instrumente, Ihre Auftritte und alles, was Ihre musikalische Welt ausmacht. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was zählt: Ihre Musik.

SINFONIMA – Für Musiker, Instrumente und alles, was Ihre Musik ausmacht

Allgefahrenversicherung

Ihre Instrumente, Equipment und Materialien sind gegen nahezu alle Risiken abgesichert – inklusive Diebstahl, Transportschäden, Brand und mehr.

Weltweiter Versicherungsschutz

Ihr Instrument ist auch auf Reisen und bei Konzerten im Ausland versichert.

Premiumschutz für besonders hochwertige Instrumente

Für Streichinstrumente ab 500.000 Euro sowie Flöten, Fagotte und Harfen ab 40.000 Euro

Versicherungen, die zu Ihrem Musikleben passen

Hobby­musiker

Umfassender Schutz für alle, die in ihrer Freizeit Musik machen oder Instrumente sammeln. 

Berufs­musiker

Versicherungsschutz für alle, die mit Herz und Seele Musik machen – weltweit und auf höchstem Niveau.

Orchester

Für alle, die Konzerthallen zum Beben bringen.

Instru­menten­bau

Für Handwerker mit dem Sinn fürs Feine.

Instru­menten­händler

Für alle, bei denen Beratung groß geschrieben wird.

Musik­schulen & Hoch­schulen

SINFONIMA gibt Sicherheit für Lehrende, Lernende und Instrumente bei Auftritten im eigenen Haus oder auf Reisen.

Jetzt Beitrag berechnen

Card image cap
Card image cap

Musikinstrumente

Schnell und einfach den Beitrag für Ihre Musikinstrumente berechnen.

SINFONIMA schützt klassische Musikinstrumente und Zubehör gegen nahezu alle Gefahren.

Card image cap

SINFONIMA auf Facebook

Leider konnten die Communitybeiträge nicht geladen werden.

Häufige Fragen zur SINFONIMA Instrumentenversicherung

Wenn Sie ein wertvolles Streichinstrument mit einem Wert ab 10.000 Euro oder einen Bogen mit einem Wert ab 5.000 Euro versichern möchten, benötigen wir einen Echtheitsnachweis und eine Wertbestätigung von Ihnen. Im anerkannten Schadenfall können wir dann die Summe ohne weitere Prüfung auszahlen. Wenn das Instrument gestohlen oder völlig zerstört wird, dient das Echtheitszertifikat dazu es eindeutig zu identifizieren. Die Dokumente dienen vor allem Ihrer Sicherheit und beschleunigen die Schadenabwicklung.

Möchten Sie ein gebrauchtes Instrument versichern kann der Zeitwert die richtige Wahl sein. Denn die Versicherungssumme stimmt mit dem Wert des Instrumentes überein und Sie zahlen nur den entsprechenden Beitrag.

Wenn Sie ein neues oder „fast“ neues Instrument versichern möchten, kann der Neuwert (Listenpreis) die richtige Wahl sein. Wir entschädigen im Totalschadenfall dann den Wert eines vergleichbaren neuen Instrumentes, höchstens jedoch die Versicherungssumme.

Ja, für z.B. Streichinstrumente über 10.000 Euro erstatten wir im Schadenfall zusätzlich zu den Reparaturkosten auch die Wertminderung des Instruments nach der Reparatur.

Leider nein. Wenn Instrumente beim Reisen ins Ausland nicht korrekt deklariert werden und z.B. bei Verdacht auf artgeschütztes Material am Zoll eingezogen werden, ist das nicht versichert.
Bitte informieren Sie sich! Hier finden Sie unsere Tipps zum sicheren Reisen mit dem Instrument.

SINFONIMA steht Musikzügen und Kapellen ebenfalls als Instrumentenversicherung zur Verfügung. Sowohl vereinseigene als auch private Instrumente können versichert werden. Sprechen Sie uns gern an.

Ihr individuelles Angebot

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Schreiben Sie uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Jetzt beraten lassen
icon

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.