Versicherung für Musikschulen und Musikhochschulen

 

  • Allgefahrenversicherung 

  • Haftpflichtversicherung für Musikschulen

  • Spezial-Unfallversicherung für Musiklehrer und Musikstudenten

 

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SINFONIMA für Musikschulen und Konservatorien

Ob im Unterricht, bei Proben oder Auftritten – Musikschulen tragen Verantwortung für wertvolle Instrumente, Lehrkräfte und Schüler. Mit SINFONIMA sind Sie zuverlässig abgesichert: von der Instrumentenversicherung über die Haftpflicht bis hin zur optionalen Unfallversicherung. So bleibt der Musikunterricht ohne lange Unterbrechungen und Sie können sich ganz auf das konzentrieren, was zählt – die Musik.

SINFONIMA für Instrumentenhandel

Umfassender Schutz für alle Instrumente und Zubehör

Allgefahrenversicherung für
Schul- und Leihinstrumente

Ob im Unterricht, bei Proben oder Auftritten – Ihre Instrumente sind gegen nahezu alle Risiken geschützt, inklusive Diebstahl, Verlust und Beschädigung.

Rundum-Schutz für
Schüler und Lehrkräfte

Von verliehenen Instrumenten bis zur Aufsichtspflicht – mit Haftpflicht- und Unfallversicherung bleiben Lehrende und Lernende zuverlässig abgesichert.

Unterricht ohne
lange Pausen

Leihinstrumente und eine schnelle Regulierung sichern den reibungslosen Ablauf von Proben und Konzerten.

Unsere Versicherungslösungen – für Musikschulen und ihre Instrumente

Unsere Musikschulversicherung bietet den passenden Schutz für:

  • Schul- und Leihinstrumente: Zuverlässig abgesichert bei Unterricht, Proben und Auftritten, egal ob Geige, Gitarre, Blasinstrument oder Schlagzeug.

  • Schüler und Lehrkräfte: Schutz bei Schäden, Unfällen oder Haftungsfällen im Musikunterricht und bei Konzerten.

  • Musikschulen, Konservatorien und Hochschulen: Speziell entwickelt für Einrichtungen jeder Größe, von Grundschulen mit Musikklassen bis zu großen Musikhochschulen.

  • Auftritte, Wettbewerbe und Reisen: Weltweiter Versicherungsschutz für Instrumente und Ausrüstung, damit der Musikunterricht ohne Unterbrechung weitergehen kann.

Veranstalten Sie eigene Auftritte?

Wenn Sie selbst Konzerte veranstalten, brauchen Sie meist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Falls bei der Veranstaltung jemand zu Schaden kommt, müssen Sie als Veranstalter dafür haften. Sprechen Sie uns in diesem Fall gerne an.

Ihr individuelles Angebot

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Schreiben Sie uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Mit drei Versicherungen in jeder Situation abgesichert

Geige mit Noten - Instrumentenversicherung

1. Musikinstrumentenversicherung

 

Im Bildungsbereich sind Mittel knapp. Das letzte, was Sie gebrauchen können ist, wegen eines beschädigten oder gestohlenen Instruments das Budget auszureizen. Wenn viele verschiedene Personen mit Instrumenten zu tun haben, ist ein Schaden schnell passiert. Ob der Bogen aus der Hand gerutscht ist oder der Instrumentenkoffer im Bus vergessen wurde, tut dabei nichts zur Sache. Deswegen versichert SINFONIMA Ihre Instrumente vom Konzert bis zum Transport und Verleih mit einer Allgefahrenversicherung.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:

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2. Haftplichtversicherung

 

Wenn in Ihrer Musikschule oder -hochschule jemand zu Schaden kommt, werden meist die Lehrkräfte der Einrichtung verantwortlich gemacht. Als Aufsichtsperson kann man nicht überall gleichzeitig sein. Trotzdem führt oft die Verletzung der Aufsichtspflicht zu Schadensersatzforderungen. Mit der SINFONIMA Betriebs-Haftpflichtversicherung sind alle Lehrenden, Schulvorstände und sonstige Aufsichtspersonen versichert.
Lehrende, die für mehrere Einrichtungen gleichzeitig tätig sind oder Privatunterricht geben, können sich auch selbst über SINFONIMA versichern.

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3. Gruppen-Unfallversicherung

 

Vor Unfällen ist niemand sicher. Diese Erfahrung machen jedes Jahr Millionen Menschen - allein in Deutschland. Schützen können Sie Ihre hauptberuflichen Musik-Lehrkräfte aber vor den wirtschaftlichen Folgen. Das Besondere bei der SINFONIMA-Unfallversicherung ist die erhöhte Gliedertaxei. Die hohen Leistungen sind exakt auf Streicher, Pianisten, Bläser bzw. Sänger abgestimmt. Bei Musikhochschulen können auch Musikstudenten von den Vorteilen profitieren.
Die Vorteile, zum Beispiel für einen Violinisten, liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers durch einen Unfall wird mit einem festen Invaliditätsgrad von bis zu 100 Prozent bewertet anstatt wie sonst nur mit maximal 5 Prozent.

Häufig gestellte Fragen

Auch z.B. Grundschulen, die eine Musikklasse haben oder Musikkonservatorien, können eine SINFONIMA-Instrumentenversicherung abschließen.

Wenn die Musikschule Mitglied im VDM oder im BDPM ist, bekommen Sie Versicherungsschutz zu besonderen Konditionen. Fragen Sie uns.

Für Studierende an Musikhochschulen und Konservatorien haben wir einen besonders günstigen Beitragssatz. Fragen Sie uns gern danach.

Unsere Partner

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.