Oldtimer-Versicherung

BELMOT

für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge.

  • Schutz auch bei Motorschaden durch die Allgefahren-Deckung.
  • Bis zu 30 Prozent Vorsorge bei unerwarteter Wertsteigerung.
  • Versicherung zum Wiederbeschaffungswert.

 

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Setzen Sie auf eine Versicherung mit allem Drum und Dran

 

  • Allgefahren-Deckung: Schutz auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden.
  • Bis zu 30 Prozent Vorsorge, wenn der Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeugs unerwartet steigt.
  • Versicherung zum Wiederbeschaffungswert, damit Sie sich nach einem Diebstahl schnell ein neues Schmuckstück beschaffen können.
  • Sonderkonditionen bereits ab zwei Fahrzeugen

 

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Wertvolle Fahrzeuge richtig versichern:
Schützen Sie Ihren Traum

 

Sie haben Ihren Traum verwirklicht und genießen mit Ihrem auf Hochglanz polierten Liebhaberstück jede Ausfahrt. Dazu gehört neben einem trockenen und sicheren Abstellort auch eine Spezialversicherung, die Ihrem Oldtimer, Youngtimer oder Liebhaberfahrzeug gerecht wird. Mit BELMOT haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsvarianten - genau nach Ihren Bedürfnissen:

  • Grunddeckung – mehr als nur Teilkasko und damit typisch BELMOT! Sie leistet zusätzlich bei Vandalismus und bei Schäden während des Transports, z. B. auf dem Weg zu einer Rallye.

  • Allgefahren-Deckung – die Premium-Variante von BELMOT ist leistungsstärker als eine Vollkasko-Versicherung! Sie schützt bei nahezu allen Gefahren – auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen, wie Motorschaden, Bruchschaden und Getriebeschaden.


FIVA Mitglied Logo BELMOT ist Partner der FIVA.

 

Die Leistungen der Grund- und Allgefahren-Deckung im Detail sehen Sie hier.

Beitrag berechnen - so einfach geht's

 

1. Geben Sie die Fahrzeugdaten an und wählen Sie den gewünschten Versicherungsschutz. Der Beitragssatz für Ihr Fahrzeug wird direkt für Sie berechnet.

2. Ergänzen Sie die Versicherungsdaten wie den gewünschten Beginn und die SF-Klasse, sowie Ihre persönlichen Daten.

3. Überprüfen Sie Ihre Eingaben. Sie erhalten die Vertragsbestimmungen und bekommen Ihren persönlichen BELMOT Experten als Ansprechpartner genannt. 

4. Schließen Sie die Versicherung ab. Sie erhalten die Police innerhalb weniger Tage zugesandt.

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Oldtimer mit H-Zulassung versichern

 

  • Allgefahren-Deckung: Schutz auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden.
  • Bis zu 30 Prozent Vorsorge, wenn der Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder Liebhaberfahrzeugs unerwartet steigt.
  • Versicherung zum Wiederbeschaffungswert möglich, damit Sie sich nach einem Diebstahl schnell ein neues Schmuckstück beschaffen können.
  • Sonderkonditionen bereits ab zwei Fahrzeugen.

 

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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Oldtimer-Versicherung

Ja, für diese Fahrzeuge ist BELMOT leider nicht geeignet:

  • Hot Rods, Custom Cars oder Replicas
  • Tuning-Fahrzeuge
  • Nachträglich zum Wohnmobil umgebaute Fahrzeuge
  • Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Omnibusse, Traktoren oder sonstige ehemals gewerbliche Nutzfahrzeuge, die noch zu ihrem ursprünglichen Zweck genutzt werden.
  • Selbstfahrervermietfahrzeuge (z.B. Oldtimer, die für Hochzeitsfahrten genutzt werden)
  • Fahrzeuge, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden
  • Fahrzeuge, die überwiegend auf der Straße abgestellt werden
  • Rennfahrzeuge, die aktuell noch im historischen Rennsport eingesetzt werden
  • Oldtimer mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 9.000 Kilometern
  • Liebhaberfahrzeuge bis Baujahr 1999 mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 6.000 km

H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und Sie müssen per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er in gut erhaltenem Originalzustand sein muss. Übrigens: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen freie Fahrt in Feinstaubzonen.

Kfz-Steuer
Der Steuersatz wird aktuell pauschal erhoben:

  • 191,73 Euro p. a. für Kraftfahrzeuge
  • 46 Euro p. a. für Krafträder

Ein stes aktuelles Wertgutachten ist so wichtig wie ein regelmäßiger Ölwechsel. Der Grund: Es gibt keine Listenpreise für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge. Die Wertsteigerung kann bereits in kurzer Zeit den Preis nach oben treiben. Lassen Sie daher alle zwei Jahre von einem unabhängigen Sachverständigen ein Wertgutachten erstellen. Denn so kann der Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs vor Eintritt eines Schadens mühelos belegt werden – vor allem auch gegenüber der Versicherung eines Unfallgegners, wenn Sie der Geschädigte sind. Gleichzeitig können Sie sich damit auch gegen eine Unterversicherung schützen.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, uns das neue Wertgutachten zu übermitteln und die Versicherungssumme anpassen zu lassen.

Sofern Ihr Fahrzeug den Kriterien eines gut erhaltenen Klassikers entspricht, genügen bis zu einem Versicherungswert von 12.500 Euro eine Selbsteinschätzung, Fotodokumentation sowie der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU). Bis zu einem Fahrzeugwert von 100.000 Euro können Sie eine Kurzbewertung einreichen. Darüber hinaus ist ein ausführliches Gutachten erforderlich.

Das rote Kennzeichen für Oldtimer (07er-Kennzeichen), mit dem Sie mehrere Fahrzeuge bewegen dürfen, gilt ausschließlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim H-Kennzeichen.

Kfz-Steuer:

  • Pro Kennzeichen wird (unabhängig von Hubraum und Leistung) eine Pauschalsteuer von zurzeit 191,73 Euro fällig.

An- und Abmeldung:

Das 07er-Kennzeichen ist unter Vorlage von Antragsdokumenten bei der Zulassungsbehörde erhältlich. Generell ist der Zulassungsbehörde ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und ein Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg erforderlich.

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.