Betriebs-Haftpflichtversicherung

Die Risiken sind vielfältig und die Forderungen können hoch sein.

Ihre Vorteile

 

  • Individuelle Versicherungssummen – Sie wählen die Variante, die zu Ihnen passt

  • Beitragsvorteile für Sie – zum Beispiel durch eine Selbstbeteiligung

  • Basisdeckung für Schäden durch Umwelteinwirkungen ist bereits inklusive

  • Für Änderungen ist vorgesorgt: Vorsorgeversicherung für Risiken,
    die während der Vertragslaufzeit neu hinzukommen

 

 

 

 

 

Mit der Betriebshaftpflicht finanzielle Risiken minimieren

Die Betriebsabläufe sind eingespielt, Ihre Mitarbeiter zuverlässig und sorgfältig. Ein innerbetriebliches Qualitätsmanagement sorgt für gute Arbeitsbedingungen und für hohe Qualität Ihrer Leistungen. Dennoch kann ein (kleines) Versehen dazu führen, dass Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Und das kann richtig teuer werden, besonders wenn Personen zu Schaden kommen. Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, diese Schäden zu ersetzen und in der Regel gibt es keine Obergrenze für Entschädigungsleistungen. Als Unternehmer sind Sie verantwortlich – auch für Ihre Mitarbeiter.

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Wenn Schadenersatzansprüche gegen Sie bzw. Ihren Betrieb gestellt werden, prüfen wir, ob Sie dafür verantwortlich sind. Ist das der Fall, begleichen wir die Schadenersatzansprüche. Wenn Sie dafür nicht haften, wehren wir die Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

Leistungen, die selbstverständlich sind

Gemietet und beschädigt

Wenn Sie für Ihr Unternehmen ein Gebäude angemietet haben oder sich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit bewegliche Sachen wie Arbeitsgeräte oder Werkzeug leihen, sind Schäden daran im Rahmen der vereinbarten Summen mitversichert – Mietsachschäden an Räumen und/oder Gebäuden sogar bis zur Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden (bis 6 Mio. Euro).

Wenn Sie woanders arbeiten

Versichert sind nicht nur Tätigkeiten auf Ihrem Betriebsgrundstück. Ihre Tätigkeiten wie Bau-, Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie sonstige Leistungen sind bei uns weltweit abgesichert. Lediglich für Tätigkeiten in den USA, US-Territorien und Kanada ist der Versicherungsschutz individuell zu vereinbaren.

Wenn sich auf Ihrem Betriebsgrundstück jemand verletzt

Haben Sie alle mögliche Gefahrenstellen auf Ihrem Betriebsgelände ausreichend gesichert? Wenn beispielsweise Kunden oder Besucher im Winter durch nicht rechtzeitig oder unzureichend geräumte Wege und Parkplätze zu Schaden kommen, haben Sie im Rahmen der Betriebs-Haftpflichtversicherung selbstverständlich Versicherungsschutz für die sogenannte „Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“.

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Leistungen, die selbstverständlich sind

Was ein Brand mit der Umwelt-Haftpflichtversicherung zu tun hat

Ein Feuer in Ihrem Betriebsgebäude greift auf das Bürogebäude Ihres Nachbarn über. Der Besitzer des Gebäudes möchte seinen Schaden natürlich ersetzt bekommen und das von Ihnen. Gut, dass die "Umwelthaftpflicht-Basisdeckung“ bereits in der Betriebs-Haftpflichtversicherung bei uns inklusive ist und damit auch bei solchen Schäden schützt.

In der Basisdeckung sind die Umwelteinwirkungen erfasst, die nicht von sogenannten umweltgefährlichen Anlagen ausgehen. Für solche Umweltanlagen ist der Versicherungsschutz innerhalb der Umwelt-Haftpflichtversicherung explizit zu vereinbaren.

Umwelthaftpflicht-Regressdeckung

Auch wenn Sie selbst keine der im Gesetz definierten Umweltanlagen besitzen, kann ein erweiterter Versicherungsschutz in der Umwelt-Haftpflichtversicherung erforderlich sein. Das ist der Fall, wenn…

Für welche Anlagen besteht Versicherungsschutz?

Die Grunddeckung, die automatisch ein Teil der Betriebshaftpflicht ist, beinhaltet die Umwelthaftpflicht-Basisdeckung und die Umwelthaftpflicht-Regressdeckung. Darüber hinaus sind in der Mannheimer Umwelt-Haftpflichtversicherung bereits eine Vielzahl üblicher betrieblicher Anlagen gleich mitversichert – und zwar ohne Mehrbeitrag:

Umweltschadensversicherung

Man spricht von einem Umweltschaden, wenn Gewässer, Böden, natürliche Lebensräume oder geschützte Tier- und Pflanzenarten in Mitleidenschaft gezogen werden.

Je nach Tätigkeit unterliegen Sie einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Das heißt, bei einem Schaden werden Sie quasi automatisch von der zuständigen Behörde in Anspruch genommen. Die entsprechenden Tätigkeiten sind im Gesetz ausführlich und umfassend definiert. Im Prinzip unterliegen Sie demnach der Gefährdungshaftung, sobald Sie „umweltgefährliche“ Tätigkeiten durchführen.

Bei anderen Tätigkeiten können Sie „lediglich“ wegen Schäden an der Biodiversität (= geschützte Tier-/Pflanzenarten und natürliche Lebensräume) verantwortlich gemacht werden, die Sie schuldhalft verursacht haben.

Deshalb brauchen Sie eine Umweltschadensversicherung

Was sind Umweltschäden?

Es gibt zahlreiche denkbare Umweltschäden. Deswegen ist bei unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung eine Absicherung gegen Umweltschäden gleich mit dabei.

Der Gesetzgeber unterteilt Umweltschäden wie folgt:

Leistungen

Bei uns erhalten Sie eine Umweltschadensversicherung (USV) automatisch und ohne Zusatzbeitrag. Sie umfasst…

Diese Kosten sind versichert

Versicherungsschutz besteht für folgende Kosten, die von der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden können. 

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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.