Bootsversicherung NAUTIMA
Werfen Sie Ihre Sorgen über Bord.
Leinen los und gut versichert
Eine Allgefahrenversicherung, für ein allzeit entspanntes Fahrgefühl.
Ihr Boot ist auch während der Einlagerung versichert. Damit Sie nach der Pause unbeschwert in die Saison starten können.
Nach einem Totalschaden keine Abstriche machen – Versicherungswert in Höhe einer fest vereinbarten Taxe.
Reparaturkosten bei Teilschäden werden ohne Abzüge „neu für alt“ ersetzt.

Volle Leidenschaft voraus
Beim Bootfahren schlägt Ihr Herz in einem eigenen Takt. Es geht schließlich um viel mehr als nur die Fortbewegung von Hafen zu Hafen. Es geht um die Leidenschaft auf dem Wasser und die vollkommene Entspannung, fernab vom Alltag. Eine weniger angenehme Vorstellung ist es, wenn Sie dieses Gefühl wegen eines Schadens erstmal nicht mehr genießen können. Mit NAUTIMA müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen. Genießen Sie weiter das pure Fahrvergnügen mit Ihrer Yacht oder Ihrem Sportboot – um die Versicherung kümmern wir uns.
Mehr als Vollkasko
Setzen Sie auf eine Spezialversicherung mit allem Drum und Dran
NAUTIMA leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Ereignisse. Versichert sind zum Beispiel:
Unfälle
Diebstahl
Vandalismus
Feuer und höhere Gewalt für Motor- und Segelboote auch bei Landlagerung
unvorhersehbare Wetterereignisse
Grundsätzlich ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Einen ersten Eindruck erhalten Sie im Informationsblatt zur Kaskoversicherung (unter Downloads).
Bei einem versicherten Schaden fallen manchmal zusätzliche Kosten an, auf denen Sie nicht sitzen bleiben müssen. Das sind z.B. …
Kosten für notwendige Untersuchungen nach einer Grundberührung
Schadenabwehr- und Schadenminderungskosten (z.B. Bergung des versicherten Fahrzeugs)
Wrackbeseitigungskosten bis 2,5 Mio. Euro – zusätzlich zum entstandenen Totalschaden
Hilfe in Notfallsituationen: Auch wenn noch keine unmittelbare Gefahr für das versicherte Fahrzeug besteht, übernimmt NAUTIMA zur Abwendung eines drohenden Schadens anfallende Kosten bis 2.500 Euro. Beispielsweise für Schlepphilfe zum nächsten Reparaturort oder für die Lieferung von Treibstoff und Ersatzteilen.
Sie haben die Garantie: Übernimmt der Händler oder Hersteller im Gewährleistungs- oder Garantiefall den Maschinenschaden nicht, springt NAUTIMA bei Innenbordmotoren bis zu einem Alter von drei Jahren ein. Auch dann, wenn die Kosten durch zum Beispiel Konstruktions- oder Bedienfehler entstehen.
Diese sogenannte Gewährleistungsergänzungsdeckung ist automatisch und ohne Mehrbeitrag in der Kaskoversicherung inklusive. Maximale Entschädigung: 50.000 Euro.
Schützen Sie Ihr Boot und sich selbst
NAUTIMA sorgt für klare Verhältnisse an Bord
Wählbare Versicherungssummen pauschal bis 15 Mio. Euro für
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Gewässerschäden
sowie 300.000 Euro für Mietsachschäden, z. B. am Winterlager.
Mitversichert sind außerdem
Trailer, die nicht Kfz-versicherungspflichtig sind
Beiboote des versicherten Wassersportfahrzeuges
Und Schäden
durch den verantwortlichen Fahrzeugführer und sonstige berechtigte Personen
verursacht von Fahrzeuginsassen
aufgrund gezogener Wasserskiläufer und Schirmdrachenflieger
die sich mitversicherte Personen untereinander zugefügt haben
die durch Teilnahme an Regatten entstehen
Für Umweltschäden durch Ölverschmutzungen oder unsachgemäß abgeleitete Abwässer können Sie haftbar sein. Öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden sind bis 1 Mio. Euro eingeschlossen.
Dann müssen Sie sich die Skipperhaftpflichtversicherung nicht erst teuer anderswo einkaufen, denn sie ist bereits in der NAUTIMA Haftpflichtversicherung integriert. Für Schutz ohne Bootsgrößenbeschränkung für bis zu sechs Wochen pro Jahr, ohne vorherige Anmeldung.
Schutz für Ihre Familie und Freunde
Kurs auf sorgenfreien Bootsspaß
NAUTIMA Rechtsschutz
Die Rechnung der Werkstatt stimmt mal wieder nicht so ganz mit der Reparatur am Boot überein, der Verkäufer ist uneinsichtig und erkennt den entdeckten Mangel an der gerade gekauften Motoryacht nicht an oder die Schuldfrage nach einem Unfall mit dem Segelboot lässt sich nicht freundschaftlich klären. Selbst wenn Sie von Vorfällen dieser Art bisher verschont geblieben sind – ein Rechtsstreit kostet Zeit und Nerven und häufig auch eine Truhe voller Goldmünzen. Ärgerlich.
Weil eine „normale“ Rechtsschutzversicherung hier schnell an ihre Grenzen kommt, hat NAUTIMA einen speziellen Rechtsschutz für Yachten und Sportboote entwickelt, mit dem Sie Ihre NAUTIMA Versicherung ganz einfach erweitern können.
Der NAUTIMA Rechtsschutz übernimmt zum Beispiel
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite,
- gerichtlich bestellte Gutachterkosten bis 200.000 Euro und vieles mehr.
Online-Rechner
Voraussetzungen
Ihr Boot kann mit NAUTIMA einfach versichert werden, wenn:
-
es sich um ein Serienschiff handelt
-
es nicht älter als 20 Jahre ist
-
es in Deutschland unter deutscher Flagge registriert ist
-
es privat genutzt wird
-
der Zeitwert 250.000 Euro nicht übersteigt
Ihr Boot enspricht nicht diesen Eigenschaften? Auf Wunsch prüfen wir die Versicherbarkeit Ihres Boots gern.
- es sich um ein Wassersport-Sonderfahrzeug handelt
- es sich um eine Segelrennyacht oder ein reines Regatta-Segelboot handelt
- die Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h liegt
- es aus Ferrozement besteht
- es zum gewerblichen Personentransport genutzt wird
- es sich um ein Hausboot oder ein Traditionsschiff handelt
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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.