Oldtimer versichern — aber richtig
Ob Käfer-Cabrio, Alfa Giulia GT oder Pagode – Sie haben sich Ihren Traum verwirklicht und parken einen begehrten Oldtimer in Ihrer Garage. Und damit Ihr Spaß am guten Stück auch in unvorhergesehenen Fällen erhalten bleibt, braucht es eine genau abgestimmte Versicherung. Eine, die Ihren hohen Ansprüchen genügt und mehr Leistung bringt als die übliche Kfz-Versicherung: BELMOT.
Die Highlights der BELMOT Oldtimerversicherung
Damit ist Ihr Fahrzeug gegen nahezu alle Risiken agesichert. Auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden.
Im Fall einer Schadenmeldung bleibt Ihr Beitrag unverändert, da es in der BELMOT Oldtimerversicherung keine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen gibt.
BELMOT berücksichtigt eine Wertsteigerung Ihres Klassikers bis zu 30 %, wenn das aktuelle Wertgutachten des Fahrzeugs im Versicherungsfall jünger als zwei Jahre ist.
BELMOT: alles inklusive mit der Allgefahrendeckung
Der kleine, aber feine Unterschied: Während andere Versicherer oft herkömmliche Teil- und Vollkaskoversicherungen im Sortiment führen, bietet BELMOT Ihnen eine noch umfassendere Grunddeckung oder wahlweise eine Allgefahren-Deckung mit Premium-Leistungen:
Und mit optionalen Zusatzleistungen wie dem BELMOT-Schutzbrief können Sie das umfassende Paket noch weiter abrunden.
Die BELMOT Tarife im Vergleich
Auch für Klassiker ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr Pflicht. Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung von BELMOT leistet 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte(r) Person - und somit deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung.
Grunddeckung
Allgefahrendeckung
Mit diesen Extras runden Sie Ihren Schutz ab
Probleme mit dem Oldtimer? Der BELMOT Schutzbrief hilft bei Pannen – sei es durch eine leere Batterie, einen defekten Anlasser oder eine Benzinpumpe, die versagt. Profitieren Sie von Pannen- und Unfallhilfe sowie Transportkosten bis 1.500 Euro. Perfekt für jede Oldtimer-Tour!
Oldtimer sind bei BELMOT ganzjährig versichert, basierend auf einem errechneten Jahresbeitrag. Seit 2018 können Sie das H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombinieren, was in der Beitragskalkulation berücksichtigt wird. Achtung: Außerhalb des Saisonzeitraums gilt eingeschränkter Schutz.
Mehrere Oldtimer in der Garage? Mit der BELMOT Fuhrparkregelung versichern Sie diese zu günstigen Konditionen – sowohl in der Kasko- als auch in der Haftpflichtversicherung. Rangierschäden sind in der Grunddeckung bereits enthalten.
Kosten voll im Griff: Unser Online-Rechner zeigt Ihnen schnell und einfach den Jahresbeitrag für Ihren Oldtimer.
Welche anderen Fahrzeugtypen versichert BELMOT?
Oldtimer-Lkw
Versicherbar sind Nutzfahrzeuge, die vor dem 31.12.1980 zugelassen wurden und nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden, z.B. zum Befördern schwerer Lasten.
Oldtimer-Motorräder
BELMOT versichert Motorräder, die vor dem 31.12.1980 zugelassen wurden und nicht im täglichen Einsatz sind.
Oldtimer-Traktoren
Versicherbar sind Traktoren, die die vor dem 31.12.1980 zugelassen wurdenund nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden, z.B. zur Bestellung von Äckern.
Oldtimer-Wohnmobile
Versicherbar sind Wohnmobile, die die vor dem 31.12.1980 zugelassen wurden und nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden, z.B. für den Campingurlaub.
Online-Rechner
Welche Voraussetzungen gelten für die BELMOT Oldtimerversicherung?
Für Oldtimer gilt:
-
Pkw bis einschließlich Erstzulassung 31.12.1989
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Traktoren, Lkw, Omnibusse, Motorräder und Wohnmobile bis einschließlich Erstzulassung 31.12.1980
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Nutzung als Zweitwagen, also nicht täglich im Einsatz
-
Jahresfahrleistung maximal 9.000 km
-
Erhaltungszustand entspricht mindestens der Note 3
Für Liebhaberfahrzeuge bzw. Youngtimer gilt:
-
Pkw mit Erstzulassung zwischen 01.01.1990 und 31.12.1999
-
Traktoren, Lkw, Omnibusse, Motorräder und Wohnmobile mit Erstzulassung zwischen 01.01.1981 und 31.12.1999
-
Die Jahresfahrleistung beträgt maximal 6.000 km
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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Oldtimerversicherung
Sofern Ihr Fahrzeug den Kriterien eines gut erhaltenen Klassikers entspricht, genügen bis zu einem Versicherungswert von 12.500 Euro eine Selbsteinschätzung, Fotodokumentation sowie der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU). Bis zu einem Fahrzeugwert von 100.000 Euro können Sie eine Kurzbewertung einreichen. Darüber hinaus ist ein ausführliches Gutachten erforderlich.
Ein stets aktuelles Wertgutachten ist so wichtig wie ein regelmäßiger Ölwechsel. Der Grund: Es gibt keine Listenpreise für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge. Die Wertsteigerung kann bereits in kurzer Zeit den Preis nach oben treiben. Lassen Sie daher alle zwei Jahre von einem unabhängigen Sachverständigen ein Wertgutachten erstellen. Denn so kann der Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs vor Eintritt eines Schadens mühelos belegt werden – vor allem auch gegenüber der Versicherung eines Unfallgegners, wenn Sie der Geschädigte sind. Gleichzeitig können Sie sich damit auch gegen eine Unterversicherung schützen.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, uns das neue Wertgutachten zu übermitteln und die Versicherungssumme anpassen zu lassen.
Ja, und zwar:
- Hot Rods, Custom Cars oder Replicas
- Tuning-Fahrzeuge
- Nachträglich zum Wohnmobil umgebaute Fahrzeuge
- Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Omnibusse, Traktoren oder sonstige ehemals gewerbliche Nutzfahrzeuge, die noch zu ihrem ursprünglichen Zweck genutzt werden.
- Selbstfahrervermietfahrzeuge (z.B. Oldtimer, die für Hochzeitsfahrten genutzt werden)
- Fahrzeuge, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden
- Fahrzeuge, die überwiegend auf der Straße abgestellt werden
- Rennfahrzeuge, die aktuell noch im historischen Rennsport eingesetzt werden
- Oldtimer mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 9.000 Kilometern
Liebhaberfahrzeuge bis Baujahr 1999 mit einer Jahreskilometerleistung von mehr als 6.000 km
Informationen zum Download
Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.