Versicherung rund um die Musik SINFONIMA – Berufsmusiker

Schutz für Ihr Instrument.

Misstöne vermeiden

 

  • Eine Allgefahren-Deckung, damit Sie entspannt mit Ihrem Instrument durch Alltag und Beruf kommen.

  • Auftritte im Ausland? Ihr Instrument reist sicher mit Ihnen.

  • Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe – weil Ihr Einkommen von Ihrer Gesundheit abhängt.

Instrument beschädigt? The Show must go on.

Berufsmusiker zu sein bedeutet mit Herz und Seele alles für Ihr Instrument und die Musik zu geben. Ihr Arbeitsleben ist sehr vielseitig, aber auch nicht immer einfach. Wenn das Instrument vor einem wichtigen Auftritt beschädigt wird, müssen Sie keine Misstöne fürchten. Leihen Sie sich auf Kosten von SINFONIMA für die Reparaturzeit ein Ersatzinstrument, damit der Auftritt wie geplant stattfinden kann.
Ihr Einkommen ist davon abhängig, dass Ihr Instrument funktioniert und Sie selbst gesund bleiben. Sichern Sie Ihre Existenz ab – mit SINFONIMA.

Mit drei Versicherungen völlig entspannt durch Beruf und Alltag

Rundum-Schutz mit der Allgefahren-Deckung

Egal ob Sie Ihr Instrument transportieren, spielen, mitführen oder aufbewahren. Sie können sich mit SINFONIMA überall bewegen. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Ereignisse können Sie entspannt bleiben.
Versicherte Gefahren sind zum Beispiel:

Im Schadenfall brauchen Sie manchmal mehr als Geld für einen Ersatz

Bei einem versicherten Schaden fallen manchmal zusätzlich Kosten an, auf denen Sie nicht sitzen bleiben müssen. Ist Ihr Instrument beschädigt oder in Reparatur können Sie auf unsere Kosten ein Instrument ausleihen.

Weiteres Beispiel für Kosten, die SINFONIMA für Sie übernimmt: Echtheitsnachweise und Wertgutachten, die durch Feuer verbrannt oder bei einem Einbruch gestohlen wurden, müssen wiederhergestellt werden. Die Kosten dafür übernehmen wir.   

Sie leihen Ihr Instrument manchmal an andere aus?

Kein Problem. Bei SINFONIMA bleibt der Versicherungsschutz bestehen wenn Sie Ihr Instrument verleihen. Dafür müssen Sie nicht mal zum Hörer greifen und uns informieren.

Versicherungsschutz 24/7 und überall

Musik machen Sie am liebsten überall wo Sie gerade sind und das auch rund um die Uhr? Wir verstehen das. Deswegen ist Ihr Instrument weltweit und 24 Stunden am Tag versichert. Auch wenn Sie nach einem langen Tag zu müde sind, Ihr Auto auszuladen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz:

 Auszug aus der Gliedertaxe:

Die in der Tabelle genannten Prozentsätze gelten bei vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit. Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung erhalten Sie eine an den Grad der Beeinträchtigung angepasste Leistung. Der Grad der Beeinträchtigung wird von einem Arzt nach objektiven Kriterien und ohne Berücksichtigung des ausgeübten Berufs ermittelt.  

Bitte beachten Sie: Die SINFONIMA Unfallversicherung bietet zwar eine berufsgruppenspezifisch erhöhte Gliedertaxe bis zu Versicherungssummen von 250.000 Euro. Durch diese Absicherung besteht jedoch kein Schutz für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Wir empfehlen Ihnen dafür die Vorsorge mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Continentale Lebensversicherung AG.  

Auszug aus der Gliedertaxe:

Die in der Tabelle genannten Prozentsätze gelten bei vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit. Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung erhalten Sie eine an den Grad der Beeinträchtigung angepasste Leistung. Der Grad der Beeinträchtigung wird von einem Arzt nach objektiven Kriterien und ohne Berücksichtigung des ausgeübten Berufs ermittelt.  

Bitte beachten Sie: Die SINFONIMA Unfallversicherung bietet zwar eine berufsgruppenspezifisch erhöhte Gliedertaxe bis zu Versicherungssummen von 250.000 Euro. Durch diese Absicherung besteht jedoch kein Schutz für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Wir empfehlen Ihnen dafür die Vorsorge mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Continentale Lebensversicherung AG.  

Auszug aus der Gliedertaxe:

Die in der Tabelle genannten Prozentsätze gelten bei vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit. Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung erhalten Sie eine an den Grad der Beeinträchtigung angepasste Leistung. Der Grad der Beeinträchtigung wird von einem Arzt nach objektiven Kriterien und ohne Berücksichtigung des ausgeübten Berufs ermittelt.  

Bitte beachten Sie: Die SINFONIMA Unfallversicherung bietet zwar eine berufsgruppenspezifisch erhöhte Gliedertaxe bis zu Versicherungssummen von 250.000 Euro. Durch diese Absicherung besteht jedoch kein Schutz für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Wir empfehlen Ihnen dafür die Vorsorge mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Continentale Lebensversicherung AG.  

Auszug aus der Gliedertaxe:

Die in der Tabelle genannten Prozentsätze gelten bei vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit. Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung erhalten Sie eine an den Grad der Beeinträchtigung angepasste Leistung. Der Grad der Beeinträchtigung wird von einem Arzt nach objektiven Kriterien und ohne Berücksichtigung des ausgeübten Berufs ermittelt.  

Bitte beachten Sie: Die SINFONIMA Unfallversicherung bietet zwar eine berufsgruppenspezifisch erhöhte Gliedertaxe bis zu Versicherungssummen von 250.000 Euro. Durch diese Absicherung besteht jedoch kein Schutz für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Wir empfehlen Ihnen dafür die Vorsorge mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Continentale Lebensversicherung AG.  

Auch auf Reisen sicher unterwegs

Auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt im EU-Ausland sind Sie immer abgesichert. Die Erweiterung auf eine Weltdeckung ohne USA und Kanada ist ebenfalls möglich.

Spielen in gemieteten Räumen? Kein Problem.

Ebenfalls mit abgedeckt sind Schäden an Gebäuden oder Räumen einschließlich Inventar, die zum Beispiel auf Dienst- und Geschäftsreisen gemietet wurden.

Als Freiberufler geht es oft um mehr als das Instrument zu spielen

Der Auf- und Abbau von Bühnen, Auslandsschäden, sowie die Durchführung von Veranstaltungen können auf Wunsch ebenfalls mitversichert werden.

Sie sind manchmal Veranstalter?

Wenn Sie auch selbst organisiert auf der Bühne stehen, ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. Viele Locations überlassen Ihnen zwar die Räumlichkeiten, falls aber bei der Veranstaltung jemand zu Schaden kommt, müssen Sie als Veranstalter dafür haften.

Ihre individuelle Beratung

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Fordern Sie online Ihre Beratung an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie ein wertvolles Streichinstrument versichern möchten (ab 10.000 Euro) oder einen Bogen (ab 5.000 Euro) benötigen wir einen Echtheitsnachweis und eine Wertbestätigung von Ihnen. Im anerkannten Schadenfall können wir dann die Summe ohne weitere Prüfung auszahlen. Wenn das Instrument gestohlen oder völlig zerstört wird, hilft das Echtheitszertifikat es eindeutig zu identifizieren. Die Dokumente dienen vor allem Ihrer Sicherheit und beschleunigen die Schadenabwicklung.

Möchten Sie ein gebrauchtes Instrument versichern, kann der Zeitwert die richtige Wahl sein. Denn die Versicherungssumme stimmt mit dem Wert des Instruments überein und Sie zahlen den entsprechenden Beitrag.
Wenn Sie ein neues oder fast neues Instrument versichern möchten, kann der Neuwert (Listenpreis) die richtige Wahl sein. Wir entschädigen im Totalschadenfall dann den Wert eines vergleichbaren neuen Instruments, höchstens jedoch die Versicherungssumme.

Ja, für z.B. Streichinstrumente über 10.000 Euro erstatten wir im Schadenfall zusätzlich zu den Reparaturkosten auch die Wertminderung des Instruments nach Reparatur.

Für Studierende an Musikhochschulen und Konservatorien haben wir einen besonders günstigen Beitragssatz. Fragen Sie uns gern danach.

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.