Handelswaren­versicherung

Schützt eigene Waren, die Sie in Ihren Firmenfahrzeugen transportieren.

Mehr als andere

  • Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung bei gelegentlicher Überschreitung der Versicherungssumme bis 25%.

  • Wird bei einem Einbruchdiebstahl nicht nur der Inhalt, sondern auch Ihr Fahrzeug beschädigt, übernehmen wir die Reparaturkosten bis 1.000 Euro.

  • Für das Baugewerbe bieten wir Ihnen eine Speziallösung.

Nicht nur Fahrzeuge, auch deren kostbare Ladung ist gefährdet

Sie sind jeden Tag auf den Straßen unterwegs: Als Handwerker, Händler, Dienstleister. Sie liefern Waren, holen Waren ab oder führen Reparaturen bei Kunden durch. Die Waren und das teure Werkzeug sind immer mit dabei. Für die Fahrzeuge haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Doch was ist mit der Ladung? Was passiert, wenn diese beschädigt, zerstört oder gestohlen wird? Der Schaden am Fahrzeug ist gering, aber der Schaden an der Ladung ist groß. Oft ist der Schaden an dem beförderten Gut sogar der Größere. Sichern Sie deshalb Ihre Ladung umfassend ab, genauso wie Sie es bei Ihrem LKW oder Lieferwagen tun – mit der Handelswarenversicherung der Mannheimer.

Dadurch schützen Sie den Inhalt

Nicht nur das Auto sollte versichert sein

Über die Kfz-Versicherung oder über sonstige Sachversicherungen ist der Inhalt Ihres Firmenfahrzeugs in der Regel nicht versichert. Aber über die Handelswarenversicherung und zwar gegen …  

Ersatz von Kosten, die bei einem Schaden anfallen können

Neben dem Schaden an der Ware ersetzen wir Ihnen auch noch Kosten, zum Beispiel ...

Für Baubetriebe etwas Spezielles

Baubetriebe haben besondere Anforderungen, deshalb haben wir diese Erweiterungen für Baubetriebe...

Angebot anfordern

 

Fordern Sie jetzt eine kostenlose Risikoanalyse an!

Schreiben Sie uns. Wir werden Ihnen schnellstmöglich per E-Mail antworten. Dafür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Sie können uns gern auch Ihre Telefonnummer zum Klären von Details übermitteln.

 

Angebot anfordern

Diese Extras können Sie dazu wählen

Wenn es mal etwas länger dauert - Domizilschutz

Falls Sie Ihr Fahrzeug manchmal längere Zeit vor der Fahrt beladen oder nach der Rückkehr nicht gleich entladen können, sollten Sie mit der sogenannten Domizilklausel den Versicherungsschutz auf drei Tage vor und nach der Reise erweitern. Der Domizilschutz gilt für Fahrzeuge auf einem umfriedeten Betriebsgrundstück, in einer verschlossenen Werkshalle oder Garage.

Es läuft was aus

Wenn Fässer oder Tanks auslaufen, spricht man von einer Leckage. Diese können Sie bei Bedarf mitversichern.

Das Kühlaggregat fällt aus

Manchmal streikt die Technik. Den Ausfall des Kühlaggregats können Sie mitversichern.

Häufig gestellte Fragen

Der Beitrag wird auf der Grundlage des Ladungsmaximums pro Fahrzeug berechnet. Dabei gilt als Ladungsmaximum der höchste Ladungswert, der mit dem Fahrzeug bzw. dem Anhänger befördert wird.

Versicherungsschutz besteht auch während der Zeit, in der das beladene Fahrzeug an Ihrem Domizil - gleichgestellt ist die jeweilige Wohnung Ihres Fahrers/Monteurs - bis zu 3 Tage vor oder nach der Reise abgestellt wird.

Voraussetzung hierfür ist eine verschlossene Garage/Werkshalle bzw. ein allseitig umzäuntes und durch ein Schloss gesichertes Grundstück.

In der Zeit von 22 bis 6 Uhr müssen beladene Fahrzeuge/Anhänger in einer verschlossenen Garage oder einem bewachten Parkplatz abgestellt werden.

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.