Versicherung für Freiberufler – SUPRIMA

Machen Sie sich unabhängig.

Schutz für Freiberufler und selbständig beratend Tätige bei Betriebsunterbrechung

 

  • Halten Sie Ihren Betrieb am Laufen wenn Sie ausfallen.
  • Ersatz der fortlaufenden Kosten, z.B. Vertreterkosten, wenn eine Ersatzkraft einspringen muss.
  • Steht Ihr Betrieb still, ersetzen wir den entgangenen Betriebsgewinn.

Bleiben Sie unabhängig


Sie halten die Fäden in der Hand und treffen alle wichtigen Entscheidungen für Ihren Betrieb. Doch was passiert, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen? Der Betrieb steht still und die Einnahmen fallen aus – die Betriebskosten aber laufen unverändert weiter.

Mit SUPRIMA bleiben Sie unabhängig:

  • Kostenversicherung
    Ersetzt Fortlaufende Kosten, z.B. Gehaltszahlungen für Ihre Mitarbeiter, die Leasingrate für Ihren Dienstwagen, die Miete für Ihre Räumlichkeiten oder die Finanzierung von Gerätschaften für Ihre Praxis.
     
  • Ertragsausfallversicherung
    Ihre Abwesenheit muss nicht von heute auf morgen zu einem finanziellen Engpass führen. Doch falls Sie länger ausfallen, wächst das Problem. Neben den fortlaufenden Kosten ersetzen wir Ihnen auch den entgehenden Betriebsgewinn.

Die Leistungen im Detail

Kostenversicherung – wir halten Ihnen den Rücken frei

Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass Sie für längere Zeit ausfallen. Ihr kompetentes Fachpersonal hält zu Ihnen. Doch auch das will bezahlt werden, wie auch die Rechnungen von Gläubigern. Ihre Gedanken kreisen in solchen Momenten nur darum, wie Sie all das bezahlen sollen?  Die SUPRIMA Kostenversicherung stoppt Ihr Gedankenkarussell.  

Drei Möglichkeiten stehen für die passende Absicherung zur Auswahl:

Ertragsausfallversicherung – Das Plus an Sicherheit

Sie sind ans Bett gefesselt und können Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Ihr Betrieb steht seit Wochen still. Während weiterhin Kosten entstehen, bleiben die Einnahmen aus. Ihre berufliche Existenz steht auf dem Spiel. Sorgen Sie vor mit dem Plus an Sicherheit und der umfassenden Ertragsausfallversicherung:

Wenn eine Betriebsauflösung unumgänglich ist – wir begleiten Sie auch dabei

Solange Ihr Betrieb besteht, sind Sie mit SUPRIMA bestens abgesichert. Was passiert jedoch, wenn Sie Ihren Betrieb während der Vertragslaufzeit aufgrund von Krankheit oder einem Unfall Ihren Betrieb aufgeben müssen? Wer bezahlt dann z.B. die Kosten für die Betriebsauflösung oder die noch anfallenden Gehälter Ihrer Angestellten?

SUPRIMA übernimmt:

Preis-Check: Beispielrechnungen für eine SUPRIMA Versicherung

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Zahnärztin

35 Jahre

Versicherungsumme 170.000 Euro

21 Karenztage

Ab 150 Euro monatlich
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Dermatologin

45 Jahre

Versicherungsumme 200.000 Euro

28 Karenztage

Ab 155 Euro monatlich
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Unternehmensberater

50 Jahre

Versicherungssumme 150.000 Euro

21 Karenztage

Ab 260 Euro monatlich
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Sachverständiger/ Gutachter

33 Jahre

Versicherungssumme 120.000 Euro

21 Karenztage

Ab 135 Euro monatlich
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Wenn Sie ein Angebot wünschen, geben Sie bitte Ihre Adresse an. 

 

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Häufig gestellte Fragen

  • niedergelassene Ärzte / Zahnärzte / Veterinärmediziner
  • Architekten
  • vereidigte Buchprüfer
  • Grafikdesigner
  • Heilpraktiker
  • Ingenieure (Vermessungs- sowie beratende Ingenieure und Prüfungsingenieure für Baustatik)
  • Krankengymnasten (nicht Masseure)
  • Logopäden
  • Notare
  • Patent- und Rechtsanwälte
  • Psychologen
  • Sachverständige / Gutachter
  • Softwareentwickler
  • Steuerberater und -bevollmächtigte
  • Systemprogrammierer
  • Übersetzer
  • Unternehmensberater
  • Wirtschaftsprüfer

Nach Ablauf der Karenzzeit und für die Dauer der Haftzeit:

  • In der Kostenversicherung der Aufwand an fortlaufenden Kosten.
  • In der Ertragsausfallversicherung der entgehende Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten.

Fortlaufene Betriebskosten sind betrieblich veranlasste Kosten, die der Betriebserhaltung dienen und zu deren Weiteraufwand der Betrieb während der Betriebsunterbrechung gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere:

  • Personalkosten, inkl. gesetzlich sozialer Aufwendungen
  • Praxis-, Kanzlei-, Bürokosten
  • Steuern und Abgaben
  • Finanzierungskosten
  • Abschreibungen auf Sachanlagen

Das ist der Gewinn, den Sie während der Dauer Ihrer Betriebsunterbrechung eigentlich erwirtschaften würden, wären Sie nicht erkrankt oder hätten einen Unfall erlitten.

SUPRIMA leistet bei Betriebsunterbrechung infolge einer:

  • ärztlich festgestellten, vollständigen Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden Person wegen

- Krankheit oder
- Unfallfolgen

  • durch eine zuständige deutsche Behörde angeordneten Quarantänemaßnahme, die als Einzelanordnung gegen die den Betrieb verantwortlich leitende Person oder den Betrieb selbst ergeht.

Leistungsbeispiele

 

Ein Urologe stand seiner Praxis wegen eines Bandscheibenvorfalls für mehrere Wochen nicht zur Verfügung. Für die Beschäftigung eines externen Praxisvertreters entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von 42.500 Euro

 

 

Ein Zahnarzt wurde durch Hundebiss in die rechte Hand erheblich verletzt. Schlecht verlaufende Wundheilung und ausgedehnte Ergotherapie verursachen lange Unterbrechungszeiten. Während dieser Zeit summierten sich entgehender Praxiserlös und fortlaufende Kosten wie z.B. Personalkosten, Miete, Leasingraten und Abschreibungen zu einem Ausfallschaden für die Praxis in Höhe von 97.000 Euro.

 

 

Ein Steuerberater stürzte beim Skifahren und erlitt komplizierte Brüche. In der Folge summieren sich entgehender Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten auf insgesamt 95.000 Euro.

 

Downloads: Informationen zu SUPRIMA

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.

Sofern Versicherungsschutz über SUPRIMA in Ergänzung zu einer bestehenden Krankentagegeld-Versicherung beantragt wird, darf sich bei der Bemessung der Versicherungssumme keine Überversicherung ergeben. Es gilt das Bereicherungsverbot.