Fracht­führer­haftungs­versicherung

Schützt, was Sie für andere transportieren.

Mehr als andere

 

  • Besonders diebstahlgefährdete Güter sind mitversichert, damit auch Smartphones sicher zum Empfänger kommen.

  • Helfende Hände: Versicherungsschutz für das Be- und Entladen aus Gefälligkeit.

  • Mitgedacht: Überdurchschnittliche Höchstentschädigung bis 5 Mio. Euro je Schadenereignis.

Bleiben Sie in der Spur, der Versicherungsschutz fährt mit

Als Frachtführer sind Sie für die Waren, die Sie transportieren, verantwortlich.  Sie treffen Vorkehrungen, damit die Ihnen anvertrauten Güter unbeschädigt beim Empfänger ankommen. Aber auch wenn Sie aufmerksam und vorsichtig sind, lassen sich Schäden an den beförderten Sachen nicht immer vermeiden. Dann sind wir mit der Frachtführer-Haftungsversicherung da.

Die Leistungen im Detail

Durchblick im Haftungsdschungel

Die Frachtführer-Haftungsversicherung übernimmt Ihre Haftung als Straßenfrachtführer innerhalb Europas nach …

Wenn Smartphones Begehrlichkeiten wecken

Es gibt eine ganze Menge von Waren, die mit Vorliebe aus Lkw's gestohlen werden, unter anderem Smartphones, Tabakwaren, Parfüm. Diese diebstahlgefährdeten Güter sind bei der Frachtführer-Haftungsversicherung mitversichert.

 

Wenn Sie beim Be- und Entladen helfen

Schäden an der Ware sind mitversichert, falls Sie ohne einen konkreten Auftrag Be- oder Entladen, dies also aus Gefälligkeit tun. Ist Ihr Auftraggeber Schuld an der Beschädigung, zum Beispiel, weil er die Palette falsch gepackt oder gesichert hat, ist das nicht versichert.

Diese Extras können Sie dazu wählen

Fremde Container, Auflieger etc.

Versicherungsschutz für Schäden an fremden Containern, Wechselbrücken, Trailern, Aufliegern, Chassis und Anhängern, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen.

Falls Sie den Auftrag weitergeben

Versicherung der Haftung für fremde Frachtführer, die von Ihnen mit der Transportdurchführung beauftragt wurden.

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Häufig gestellte Fragen

Im Schadenfall regulieren wir berechtigte Ansprüche Ihrer Kunden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren, inklusive der Erledigung aller dafür notwendigen Maßnahmen und rechtlichen Schritte. Das spart Ihnen Zeit, Kosten und Ärger.

Ab einem zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger besteht eine Versicherungspflicht gemäß § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Unsere Frachtführer-Haftungsversicherung erfüllt diese Anforderung. Sie erhalten für die versicherten Fahrzeuge eine entsprechende Bestätigung.

Diese Dienste vereinbaren mit Ihnen in der Regel eigene, unterschiedliche AGB. Ihr Versicherungsschutz sollte darauf abgestimmt sein. Dabei können wir Ihnen helfen. Wir schließen das Risiko unkompliziert in Ihren Versicherungsschutz ein.

Nein, dies ist eine speditionelle Tätigkeit, für die Sie einen besonderen Schutz benötigen. Unsere Lösung: Die Speditionsversicherung 

Downloads: Informationen zur Frachtführerhaftung

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.