Versicherung rund um die Musik SINFONIMA – Instrumentenbau und -handel

Weil Sie für Ihre Kunden und Ihr Handwerk leben.

Misstöne vermeiden

  • Eine Allgefahrenversicherung, damit Sie bei Verleih, Ausstellung und Lagerung Ihrer Instrumente und Soundequipment entspannt bleiben können.
  • Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe – Weil Ihr Einkommen von Ihrer Gesundheit abhängt.
  • Besser werden als die Konkurrenz mit SINFONIMA.Net.

Damit die monatelange Arbeit an Ihren Instrumenten und Soundequipment nicht umsonst war

Als Instrumentenbauer oder -händler kennen Sie die Risiken, denen Ihre Instrumente und Ihr Soundequipment beim Lagern, Verleihen oder auf Ausstellungen ausgesetzt sind. Sie setzen Ihr ganzes Können in die Fertigung der wertvollen Stücke. Durch einen Brand oder Raub kann diese monatelange Arbeit innerhalb kurzer Zeit zunichte gemacht werden. Unabhängig vom ideellen Wert der Stücke kann der materielle Verlust schnell Ihre Existenz gefährden. Schützen Sie sich davor mit SINFONIMA.

Mit vier Versicherungen Ihren feinen Handwerksbetrieb in jeder Situation abgesichert

1. Versicherung für Instrumentenbau und -handel

Passgenauer Schutz mit SINFONIMA

Für fertiggestellte Instrumente, Soundequipment und Kommissionsware bieten wir Ihnen eine Allgefahrenversicherung an. Sichern Sie sich ab gegen Schäden, die z.B. beim Verleih, oder auf Ausstellungen entstehen. SINFONIMA leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Gefahren, z. B.:

Überall und zu jeder Zeit sicher unterwegs

Ihre Instrumente sind weltweit und 24 Stunden versichert. Auch wenn Sie nach einem langen Tag zu müde sind Ihr Auto auszuladen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz. Diese sind:

Wenn Schäden durch mehr Achtsamkeit verhindert werden könnten

Wenn das der Fall ist, reden Versicherer von Grober Fahrlässigkeit. Ist ein Schaden nur aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden, zahlt die Versicherung in der Regel nichts. SINFONIMA verzichtet bis zu einer Schadensumme von 100.000 Euro auf diesen Einwand.

Viele Kosten tragen wir, wenn Sie bei Ihnen anfallen

Schäden an Ihren Instrumenten sind schon schlimm genug. Wir kümmern uns deshalb um viele zusätzliche Kosten, die bei Ihnen nach dem Schaden anfallen.  Z. B. sind nach einem Einbruchdiebstahl Kosten für Schlüsselverlust und Notreparaturen jeweils bis 10.000 Euro mit abgesichert. Außerdem gibt es noch eine…

2. Musikinstrumentenversicherung für verliehene Instrumente und Soundequipment

3. Betriebs-Haftpflichtversicherung

4. Spezial-Unfallversicherung

Auszug aus der Gliedertaxe:

Die in der Tabelle genannten Prozentsätze gelten bei vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit. Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung erhalten Sie eine an den Grad der Beeinträchtigung angepasste Leistung. Der Grad der Beeinträchtigung wird von einem Arzt nach objektiven Kriterien und ohne Berücksichtigung des ausgeübten Berufs ermittelt. 

Bitte beachten Sie: Die SINFONIMA Unfallversicherung bietet zwar eine berufsgruppenspezifisch erhöhte Gliedertaxe bis zu Versicherungssummen von 250.000 Euro. Durch diese Absicherung besteht jedoch kein Schutz für den Fall Ihrer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Wir empfehlen Ihnen dafür die Vorsorge mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Continentale Lebensversicherung AG.  

Ihre individuelle Beratung

Sie möchten weitere Informationen oder ein konkretes Angebot für Ihren Versicherungsbedarf erhalten? Fordern Sie online Ihre Beratung an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Von der Konkurrenz abheben mit SINFONIMA.net

SINFONIMA.net

Unterstreichen Sie Ihre Kompetenz, indem Sie Ihr Angebot erweitern und SINFONIMA als Rund-um-Versicherungsschutz bereits beim Verkauf des Instruments miteinschließen. Das funktioniert alles mit einem Klick! Ihr persönlicher Zugang zu SINFONIMA.net ermöglicht Ihnen online einen Überblick über alle versicherten Instrumente, Zubehör, Kunden- und Versicherungsdaten.

Für Instrumente, die über SINFONIMA abgesichert werden, können Sie:

Eigene Veranstaltungen in Ihren Werkstätten oder Verkaufsräumen?

Wenn Sie auch selbst Veranstaltungen organisieren, brauchen Sie meist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Falls dort jemand zu Schaden kommt, müssen Sie als Veranstalter dafür haften. Sprechen Sie uns gerne an, wenn auch eine Veranstalterhaftpflicht für Sie interessant ist.

Schadenbeispiele

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Schaden 1

In der Werkstatt fängt es durch einen Kabelbruch an der Kaffeemaschine an zu brennen. Alle Instrumente und die Einrichtung sind leider nicht mehr zu retten.
 

Schadenhöhe: 50.000 Euro
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Schaden 2

Ein zur Reparatur eingespanntes Instrument wird ausversehen vom Azubi angestoßen, der unachtsam an der Werkbank vorbeiläuft und zerbricht dieses dabei.
 

Schadenhöhe: 5.000 Euro
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Schaden 3

Einer der wertvollen Geigenbogen wird während der Öffnungszeiten aus der Werkstatt gestohlen. Der Dieb kommt trotz sofortiger Verständigung der Polizei davon.

Schadenhöhe: 5.000 Euro
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Schaden 4

Nach einem geplatzten Leitungswasserrohr steht der Keller einer Geigenbau-Werkstatt unter Wasser, wo die Instrumentenetuis gelagert werden.

Schadenhöhe: 10.000 Euro
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Häufig gestellte Fragen

Bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 500.000 Euro benötigen Sie keine Einbruchmeldeanlage. Wir legen jedoch großen Wert auf entsprechende mechanische Sicherungen Ihrer Eingänge und Werkstattfenster. Grundsätzlich gilt: je besser Sie Ihre Räumlichkeiten gegen Einbruchdiebstahl oder Brand gesichert haben, desto günstiger können wir Ihren Beitrag kalkulieren.

Wir belohnen Sie, wenn Sie viele Instrumente mit SINFONIMA.NET versichern. Ab einer Beitragssumme von 2.500 Euro (netto) im Jahr, erhalten Sie von uns eine Gewinnbeteiligung. Fragen Sie uns.

Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.