Künstler- und Atelierversicherung ARTIMA
Weil eine gewöhnliche Versicherung Ihren Anforderungen nicht gerecht wird.
Atelier, Werke und Materialien – alles gut versichert
Mit der Allgefahren-Deckung sind Sie auf der sicheren Seite.
Ob im Atelier, auf Ausstellungen oder auf Transporten, Ihre Kunstgegenstände haben immer Schutz – selbst dann, wenn das Kunstobjekt noch nicht fertig gestellt ist.
Individuelle Sicherheitsberatung vor Ort sowie Beratung und Hilfe rund um die Themen Transport, Restaurierung, Konservierung und Verpackung.
Schützen Sie Ihre Existenz indem Sie zusätzlich eine Betriebsunterbrechungs-versicherung abschließen.

Die Atelierversicherung für besondere Werke
Ihre Werke sind Ihr Leben – und begeistern andere. Als Künstler sind Sie einerseits auf Ihre Kreativität, andererseits auf ein voll ausgestattetes und funktionierendes Atelier angewiesen. Uns ist bewusst, dass wir im Versicherungsfall niemals den ideellen Wert Ihrer Kunst ersetzen können. Aber wir tun alles, um Ihnen die Mittel und Motivation für Neues zu geben.
ARTIMA für bildende Künstler ist umfassender Versicherungsschutz, der sowohl Ihre in Arbeit befindlichen als auch fertiggestellte Kunstwerke in den Fokus stellt. Das gilt für die Objekte in Ihren Räumen, während Transporten und angemeldeter Ausstellungen. Optional können Sie mit einer Betriebseinrichtungsversicherung zusätzlich Ihre Atelierausstattung mit Arbeitsgeräten wie Farben, Leinwände und sonstigen Materialien und Geräte mitversichern. Eine Spezial-Unfallversicherung sorgt bei schwerwiegenden Verletzungen Ihrer Hände oder Finger dafür, dass Sie auch in diesem Fall gut versorgt bleiben.
Für ein gutes Gefühl während der Arbeit empfehlen wir zusätzlich die ARTIMA Betriebs-Haftpflichtversicherung für Ateliers mit diesen Vorteilen:
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Wir prüfen für Sie die Haftpflichtfrage
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Wir wehren unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht
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Wir übernehmen berechtigte Forderungen
Die Leistungen im Detail
Sicherheitsberatung vor Ort
Meldung an THE ART LOSS REGISTER bei Abhandenkommen von Kunstgegenständen
Beratung und Hilfe rund um die Themen Transport, Restaurierung, Konservierung, Verpackung
Wir sind Teil eines internationalen Netzwerks an Experten und kennen uns in der Branche aus
Angebot anfordern
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Wenn Sie ein Angebot wünschen, geben Sie bitte Ihre Adresse an.
Diese Extras können Sie dazu wählen
Vor Unfällen ist niemand sicher. Diese Erfahrung machen jedes Jahr Millionen Menschen. Eine normale Unfallversicherung macht keinen Unterschied zwischen einem Kaufmann oder einem Künstler. Nur: Verliert der Kaufmann durch einen Unfall seine rechte Hand, dann kann er trotzdem seinen Beruf ausüben. Sie dagegen müssen unter Umständen, Ihren Beruf aufgeben. Die Spezial-Unfallversicherung von ARTIMA berücksichtigt solche Besonderheiten mit Hilfe einer speziellen erhöhten Gliedertaxe.
Es kann sein, dass Ihr Atelier nach einem Schaden wegen Reparaturarbeiten für längere Zeit geschlossen bleiben muss. In dieser Zeit haben Sie keine Einnahmen, aber trotzdem laufende Ausgaben, wie zum Beispiel
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Personalkosten
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Miet- und Leasingkosten
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen diese laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn bis zu 12 Monate nach einem Schadenfall.
Der Schutz für Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung. Damit sind alle Gegenstände gemeint, die Sie zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs benötigen, wie z.B. die Büroausstattung inkl. Mobiliar und Elektronik, die Fachbibliothek, die Ausstattung des Auktionssaals etc. Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz hierfür auf die Sachgefahren begrenzt ist. Einfacher Diebstahl und einfache Beschädigung sind hier allerdings nicht enthalten.
Wenn Dritte Haftpflichtansprüche gegen Sie geltend machen, ist das unangenehm. ARTIMA steht Ihnen zur Seite und reagiert schnell und kompetent auf berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht.
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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.