Nachhaltigkeitsbezogene Informationen der Continentale Lebensversicherung AG

Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen unserer Kapitalanlage, in unseren Produkten und in unserer Vergütungspolitik

Nachfolgend erhalten Sie Informationen darüber, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen unserer Kapitalanlage, in unseren Produkten und in unserer Vergütungspolitik berücksichtigt werden. Hier stellen wir Ihnen die Informationen gemäß Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 mit dem Stand 01.01.2023 zur Verfügung. 

Dabei kommen zahlreiche Begriffe zum Einsatz, die eine vom Gesetzgeber fest vorgegebene Bedeutung haben. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Aussagen möchten wir Ihnen diese Begriffe zunächst kurz erläutern.

Nachhaltigkeit steht für ökologisches oder ökonomisches Handeln, das gegenwärtigen und zukünftigen Generationen vergleichbare oder bessere Umwelt- und Lebensbedingungen sichern soll – beispielsweise durch Ressourcenschonung, faire Arbeitsbedingungen oder die Sicherstellung menschenwürdiger Lebensumstände.

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) unterteilt. Deshalb finden Sie auch häufig die Abkürzung „ESG“ als Synonym. 

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten den Wert einer Investition bzw. einer Kapitalanlage verringern könnte. Mögliche Beispiele sind Extremwetter, umweltschädigende Produktion, Verstoß gegen die Rechte von Beschäftigten oder Korruption sowie daraus folgende Reputationsschäden.

Nachhaltigkeitsstrategie

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen

 

[Artikel 3 Absatz 1 Offenlegungs-VO]

Für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens der Continentale Lebensversicherung AG wurde in der Geschäftsstrategie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien verankert. Bei Investitionsentscheidungen sollen unter Berücksichtigung der dauerhaften Erfüllbarkeit der vertraglichen Verpflichtungen neben Rendite-, Liquiditäts- und Sicherheitserwartungen auch Umwelt- und Sozialaspekte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt werden. Mit dieser Vorgabe wurde der Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne der drei ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance - ESG) konkretisiert. Auf dieser Basis wurde im Juni 2022 ein Nachhaltigkeitsansatz für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens verabschiedet. Dieser enthält als Kernelemente eine Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) in der Anlagetätigkeit sowie Ausschlusskriterien, wie z. B. Anlagen bei bestimmten Unternehmen aus der Rüstungs- und Tabakwarenindustrie oder Kohlewirtschaft. Weitere Regelungen betreffen die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie Fondsmanagern, die über einen Nachhaltigkeitsansatz verfügen sollen, der ebenfalls die SDGs fördert und unterstützt. Darüber hinaus wurden Vorgaben für Immobilieninvestitionen aufgenommen wie beispielsweise das Erfordernis eines anerkannten Nachhaltigkeitszertifikats oder die Einhaltung von energetischen Standards.

Der Nachhaltigkeitsansatz gilt zunächst für Neuanlagen und wird seit August 2022 sukzessive operativ umgesetzt. Für den aktuellen Kapitalanlagebestand wird zunächst auf Basis verfügbarer Daten, mit Hilfe eines externen Datenanbieters, ein Gesamtrating zu den o.g. 17 SDGs entwickelt. Auf Basis der Ergebnisse dieser Analysen wird ein Plan zur Verbesserung des Gesamtratings unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken sowie deren Reduktion etabliert.

Über das SDG-Rating hinaus beinhaltet die Nachhaltigkeitsstrategie Ausschlusskriterien. Ausgeschlossen werden sollen Investitionen in bestimmte Unternehmen:

  • Ausschluss von Unternehmen, bei denen der Umsatz aus der Produktion und dem Vertrieb von Rüstungsgütern 10% übersteigt oder die Umsätze mit geächteten Waffen erzielen
  • Ausschluss von Unternehmen, bei denen der Umsatz aus der Produktion und dem Vertrieb von Tabakwaren 5% übersteigt
  • Ausschluss von Unternehmen, bei denen der Umsatz aus der Produktion und dem Vertrieb von Kohle 30% übersteigt
  • Ausschluss von Unternehmen mit schweren Verstößen gegen
    - die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
    - die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,
    - die Grundprinzipien und Rechte aus den acht ILO Kernübereinkommen.

Zudem sollen die wesentlichen negativen Auswirkungen (Principal Adverse Indicators, PAI) von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemessen werden. In Bezug auf folgende Nachhaltigkeitsfaktoren besteht das Ziel, diese durch die Berücksichtigung des SDG-Ratings langfristig zu verbessern:

  • Treibhausgasemissionen
  • CO2-Fußabdruck
  • Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
  • Emissionen in Wasser
  • Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle
  • Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz

 

Nachhaltigkeit im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten

Im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten der Continentale Lebensversicherung AG wird eine Auswahl von Investmentfonds angeboten, die nach Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken und / oder Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen bzw. einbeziehen.

 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungstätigkeiten

[Artikel 3 Absatz 2 Offenlegungs-VO]

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Investitionsentscheidungen erfolgt auf Ebene des Versicherers. Im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten der Continentale Lebensversicherung AG wird eine Auswahl von Investmentfonds angeboten, die nach Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken und / oder Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen bzw. einbeziehen.

 

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

[Artikel 4 Absätze 1 a) und 5 a) Offenlegungs-VO]

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsansatzes der Continentale Lebensversicherung AG wurde festgelegt, folgende nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen:

  • Treibhausgasemissionen
  • CO2-Fußabdruck
  • Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
  • Emissionen in Wasser
  • Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle
  • Verstöße gegen die Grundsätze des UN-Global Compact, ein weltweiter Pakt, der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wurde, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten, sowie gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für multinationale Unternehmen
  • Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz

Diese werden sukzessive in die Kapitalanlage integriert mit dem Ziel, den Grad dieser nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch geeignete Anlagekonzepte schrittweise zu verbessern.

 

Angaben zur Mitwirkungspolitik, zu Mitwirkungsberichten und zum Abstimmverhalten

Sowohl die Aktienanlagen der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens als auch die Anlagen der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung der Continentale Lebensversicherung AG werden ausschließlich über Investmentfonds getätigt, deren Administration und Management durch Kapitalverwaltungsgesellschaften erfolgen. Diese nehmen bei Abstimmungen auf Hauptversammlungen teilweise Einfluss auf die Geschäftspolitik dieser Aktiengesellschaften, sofern sich deren Aktien im Vermögen der verwalteten Fonds befinden. Die entsprechenden Informationen zur Mitwirkung sind hier zu finden.

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

[Artikel 5 Absatz 1 Offenlegungs-VO]

Grundlage unserer Vergütung ist ein bestmögliches Handeln im Interesse unserer Kunden. Die Vergütung bietet keine Anreize für risikoreiches Verhalten und verleitet daher auch nicht zur Eingehung von unangemessenen Nachhaltigkeitsrisiken. Die Vergütung und insbesondere deren Höhe steht insofern der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht entgegen.

 

Methoden um ökologische und soziale Merkmale und Auswirkungen des Nachhaltigkeitsansatzes zu bewerten, zu messen und zu überwachen

[Artikel 10 Offenlegungs-VO]

Die Continentale Lebensversicherung AG hat einen Nachhaltigkeitsansatz verabschiedet, der – wie oben beschrieben – als eines der Kernelemente die Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung bei der Anlagetätigkeit enthält. Dafür soll als zentrales Analyse- und Steuerungsinstrument ein Rating verwendet werden, das den Einfluss von Investitionen auf die SDGs misst. Im Zuge dessen wird für das Kapitalanlageportfolio ein Ratingniveau festgelegt, auf das im Zeitablauf hingearbeitet werden soll. Die Umsetzung wird mit Hilfe eines externen Datenanbieters erfolgen, mit dessen Rating-Modell ein SDG-Rating des Kapitalanlagebestandes erstellt wird, soweit hierfür die entsprechenden Daten vorliegen.

Nähere Angaben zur Methodik dieses Ratings sind verfügbar unter:

Informationen zu ökologisch nachhaltigen Investitionen nach der Taxonomie-Verordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

[Artikel 10 Offenlegungs-VO]

Folgende Angaben der Continentale Lebensversicherung AG dienen der Offenlegung von Informationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 und haben den Stand 01.01.2023.

 

Informationen zu Nachhaltigkeit in Produkten der Continentale Lebensversicherung AG

[Artikel 23 ff. RTS]

Produkte, bei denen das Vertragsguthaben/ Rentenguthaben vollständig in der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens investiert wird:

Produkte, bei denen ein Teil des Vertragsguthabens in vom Kunden gewählte Fonds und ein anderer Teil in der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens investiert wird:

Produkte, bei denen in der Ansparphase das Vertragsguthaben vollständig in vom Kunden gewählte Fonds investiert wird:

Änderungshistorie

[Artikel 12 Offenlegungs-VO]

Hier finden Sie eine Erklärung zu allen vorgenommenen Änderungen an den zuvor genannten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der Continentale Lebensversicherung AG.

Nachhaltigkeitsbezogene Informationen zur Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten

Im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten der Continentale Lebensversicherung AG wird eine Auswahl von Investmentfonds angeboten, die nach Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken und / oder Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen bzw. einbeziehen.

Unser Fondsanalyse-Werkzeug für Versicherte zeigt Ihnen auf den ersten Blick, wie ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) bei einem Fonds berücksichtigt werden. Sie können gezielt nach ESG-Fonds und Nachhaltigkeits-Merkmalen filtern. Details finden Sie in den Fonds-Factsheets und weiteren, dort hinterlegten Dokumenten. Das Fondsanalyse-Werkzeug finden Sie hier.

Die hier dargestellten Versicherungslösungen sind Produkte der Continentale Krankenversicherung a.G. - präsentiert durch die Mannheimer Versicherung AG.
Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.