Wasserleitung wegen Frost geplatzt?

 

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

 

Was Sie bei Schäden durch eingefrorene Leitungen tun sollten

Wie Sie das Einfrieren Ihrer Wasserleitungen verhindern können

 

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Ihre Wasserleitung ist wegen Frost geplatzt?

Mannheimer Tipps für eine schnelle Schadenbearbeitung

Das sollten Sie tun: Versuchen Sie, den Schaden möglichst gering zu halten.

Haupthahn zudrehen
Stellen Sie die Wasserzufuhr ab, indem Sie den Haupthahn zudrehen – auch wenn kein austretendes Wasser erkennbar ist.

Strom abstellen
Stellen Sie den Strom für den entsprechenden Teil des Gebäudes ab.

Gegenstände in Sicherheit bringen
Bringen Sie Wertgegenstände, Möbelstücke und Elektrogeräte in Sicherheit, bevor sie nass werden.

Fotos machen
Machen Sie aussagekräftige Fotos über das Ausmaß des Schadens – besonders zu den versicherten Sachen. Bewahren Sie diese bis zum Abschluss der Regulierung auf.

Frostschaden der Versicherung melden
Bitte informieren Sie Ihre Versicherung, bevor Sie Maßnahmen einleiten und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise mit dem Versicherer ab.

Wasserschaden durch Frost?

Sie sind bei der Mannheimer versichert und von einem Frostschaden betroffen? Bitte informieren Sie uns bevor Sie Maßnahmen einleiten und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise mit uns ab.

So erreichen Sie uns

Mehr zum Versicherungsschutz

Informieren Sie sich über die Wohngebäudeversicherung und senden uns eine Anfrage. Wir beraten Sie gerne.

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Unsere Tipps

So verhindern Sie das Einfrieren der Wasserleitungen und beugen Schäden vor.

 

Stellen Sie bei Temperaturen unterhalb von 0 Grad das Heizungsventil mindestens auf 1. Die Einstellung auf Frostschutz (Eiskristall-Symbol) sorgt zwar dafür, dass der Heizkörper vor dem Gefrieren geschützt ist, nicht aber außenliegende Rohre.

Heizen Sie in den kalten Wintermonaten alle Räume und Gebäudeteile durchgehend, auch bei Abwesenheit oder Nichtnutzung. Damit gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz nicht. Übrigens: Konstantes Heizen auf niedriger Stufe ist sparsamer als kurzes, schnelles Aufheizen.

Schließen Sie alle Fenster und Türen zu Räumen, die mit Wasserleitungen oder Wasserzählern ausgestattet sind.

Sperren Sie in ungenutzten Gebäudeteilen alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen ab und entleeren Sie diese. Entleeren Sie bereits vor Eintritt der Frostperiode sämtliche Leitungen zu Wasserhähnen im Freien.

Geschlossene Heizungsanlagen können durch die Zugabe von Frostschutzmitteln sicherer gemacht werden.

Bei längerer Abwesenheit entleeren Sie bitte sämtliche wasserführenden Leitungen im Haus, drehen Sie den Haupthahn zu und stellen Sie regelmäßige Kontrollen des Gebäudes sicher. Am besten, Sie informieren uns, denn eine Verletzung dieser Sicherheitsvorschrift kann den Versicherungsschutz gefährden.

Lassen Sie regelmäßig die Dichtungen an Fenstern und Türen prüfen und gegebenenfalls ausbessern.

Checken Sie Ihre Fassade vor Wintereinbruch und lassen Sie eventuelle Schäden fachmännisch beheben.

Weisen Sie bei Baumaßnahmen Architekten bzw. beauftragte Unternehmen auf das Thema Frost hin. So wird möglicherweise die Verlegung von Rohren in nicht beheizten Gebäudebereichen – zum Beispiel in den Speicher – verhindert.

Dämmungen und Isolierungen schützen nicht vor Frost, sondern verhindern nur schnelles Auskühlen. In unbeheizten Gebäudeteilen können Leitungen durch den Einbau einer Rohrbegleitheizung geschützt werden.

Diese Hinweise dienen zur Orientierung und sind nicht allgemeingültig.